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Antrag auf Schutzfristverkürzung
Informationen zu archivgesetzlichen Schutzfristen finden Sie auf unserer Seite zum Archivbesuch unter den Fragen "Gibt es Einschränkungen bei der Einsichtnahme von Archivgut?" und "Wie kann ich eine Schutzfristverkürzung beantragen?".
Beantragen Sie die Schutzfristverkürzung bitte immer mindestens fünf Werktage vor Ihrem Besuch im Stadtarchiv, damit Ihr Anliegen rechtzeitig vor dem Termin bearbeitet werden kann.
Bitte füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Ihre Angaben sind die Grundlage für die Entscheidung des Stadtarchivs Göttingen, ob Ihr Antrag auf Einsichtnahme genehmigt werden kann.
Die Entscheidung des Stadtarchivs über die Verkürzung der Schutzfristen wird Ihnen in einem Bescheid per E-Mail oder per Post mitgeteilt. Dieser Bescheid kann ggf. auch Auflagen (Pflichten, die Sie während der Nutzung unbedingt beachten müssen) enthalten.
Rechtsgrundlage: § 5 (5) Niedersächsisches Archivgesetz, § 7 (7) und (8) Satzung für das Stadtarchiv Göttingen
