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Erinnerungskultur Ehrenbürger posthum

Träger*innen der Ehrenbürgerwürde posthum

Seit 2024 kann in besonderen Ausnahmefällen die Ehrenbürgerwürde auch nach jemandes Tod verliehen werden. Bedingung ist, dass die Verdienste zu Lebzeiten durch ein über die Erfüllung beruflicher Aufgaben hinausgehendes politisches, soziales, kulturelles, unternehmerisches oder mitmenschliches Engagement mit erheblichem persönlichem Einsatze erworben wurden.

Diese Ehre wurde erstmals dem plötzlich verstorbenen Politiker Thomas Oppermann am 1. Dezember 2024 zuteil.

Fragen und Anliegen zu den verschiedenen Ehrungen sind per E-Mail an das  zu richten.