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Archivbesuch
Nutzung von Unterlagen im Lesesaal© Stadt Göttingen / Richter
Während unserer Öffnungszeiten können Sie nach Voranmeldung (weitere Informationen hierzu siehe unten) Archivalien und Bibliotheksgut einsehen. In den allermeisten Fällen legen wir Ihnen Originaldokumente vor. Wenn das Originalarchivgut beschädigt oder das Papier sehr empfindlich ist (z.B. bei Tageszeitungen), stellen wir Ihnen ersatzweise Mikrofilme oder Digitalisate zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Recherche im Stadtarchiv.
Wer darf das Stadtarchiv nutzen?
Grundsätzlich darf jede*r das Stadtarchiv nach Voranmeldung nutzen.
Sowohl Bürger*innen, die zum Beispiel ihre Familiengeschichte erforschen möchten, Informationen zum Verwaltungshandeln oder zur Stadtgeschichte suchen, als auch Historiker*innen und andere Forschende mit ihren unterschiedlichen Forschungsfragen sind im Stadtarchiv herzlich willkommen.
Ist die persönliche Benutzung kostenpflichtig?
Die persönliche Benutzung des Stadtarchivs ist in der Regel nicht kostenpflichtig.
Für die Anfertigung von Kopien oder Scans können jedoch Gebühren anfallen.
Muss ich einen Termin für den Archivbesuch vereinbaren?
Ja. Die persönliche Benutzung ist nur mit Voranmeldung möglich.
Anmeldungen sind mindestens einen Werktag vor dem geplanten Besuch während unserer Öffnungszeiten zu vereinbaren (per E-Mail oder per Telefon unter der Nummer 0551/400-2069).
Lesesaalplätze können innerhalb unserer Öffnungszeiten für den ganzen Tag oder für den Vor- bzw. Nachmittag reserviert werden.
Muss ich einen Benutzungsantrag ausfüllen?
Ja. Gemäß Satzung für das Stadtarchiv ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- über die Archivdatenbank Arcinsys (Registrierung erforderlich); wenn Sie den Nutzungsantrag per Arcinsys stellen und einen Besuch im Lesesaal planen, kontaktieren Sie das Team des Stadtarchivs bitte ergänzend per E-Mail über Ihren Wunschtermin.
- vor Ort im Lesesaal
- PDF-Datei herunterladen, vorab ausfüllen und ausgedruckt mitbringen (Datei siehe unten)
Der Benutzungsantrag ist von der Nutzerin / dem Nutzer der Lesesaalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen (Ausnahme: Benutzungsantrag über Arcinsys). Die Genehmigung erfolgt durch die Archivleitung oder deren Vertretung. Die Genehmigung gilt jeweils für das angegebene Thema. Zu Beginn des Kalenderjahres ist der Benutzungsantrag zu erneuern.
Wie kann ich Archivalien und Bibliotheksgut bestellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Archivalien und Bibliotheksgut zur Einsichtnahme zu bestellen / vorzubestellen:
- vorbestellen über die Archivdatenbank Arcinsys (Registrierung notwendig); wenn Sie Archivalien per Arcinsys vorbestellen und einen Besuch im Lesesaal planen, kontaktieren Sie das Team des Stadtarchivs bitte ergänzend per E-Mail über Ihren Wunschtermin
- vorbestellen per E-Mail unter Angabe der genauen Signatur und Titel
- vor Ort im Lesesaal Leihscheine ausfüllen und bei der Lesesaalaufsicht abgeben
Wir stellen das Archivgut im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten schnellstmöglich für Sie bereit. Von Montag bis Donnerstag werden zwischen 12.00 und 13.00 Uhr keine Archivalien ausgehoben. Freitags werden Archivalien bis um 12.00 Uhr ausgehoben.
Gibt es Einschränkungen bei der Einsichtnahme von Archivgut?
Archivgut ist grundsätzlich im Lesesaal frei einsehbar. Einige Archivalien sind jedoch derzeit nicht frei benutzbar, weil sie noch archivgesetzlichen Schutzfristen unterliegen oder schutzwürdige Angaben enthalten, beispielsweise zu noch lebenden Personen. Dabei kann es sich um sensible persönliche Informationen, zum Beispiel zur politischen Überzeugung, sexuellen Identität oder Gesundheit handeln. In solchen Fällen unterliegen die betroffenen Archivalien einer eingeschränkten Nutzung, welche im Niedersächsischen Archivgesetz und in der Satzung des Stadtarchivs geregelt ist.
Es gibt folgende Schutzfristen:
- die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung
- die Schutzfrist für Archivgut, das Geheimhaltungsvorschriften unterliegt (50 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung)
- die Schutzfrist für personenbezogenes Schriftgut. Diese Schutzfrist beträgt 10 Jahre nach Tod der Person. Wenn das Sterbedatum nicht festgestellt werden kann, beträgt die Schutzfrist 100 Jahre nach Geburt.
Bitte beachten Sie, dass die Verkürzung von Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut nur mit Einwilligung der Betroffenen oder ihrer Rechtsnachfolger zulässig ist. Möglich ist eine Nutzung auch, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange von Personen oder Stellen notwendig ist. In allen Fällen müssen die schutzwürdigen Interessen Betroffener oder Dritter durch geeignete Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Dies kann bedeuten, dass Sie Personen nicht namentlich erwähnen dürfen bzw. Sie nur statistische Auswertungen vornehmen dürfen und dass Sie keine Reproduktionen vom Archivgut machen dürfen.
Auch Findbücher können Schutzfristen unterliegen. Sollten Sie zu bestimmten Beständen keine Findbücher im Lesesaal oder bei Arcinsys finden, sprechen Sie uns gern an.
Wie kann ich eine Schutzfristverkürzung beantragen?
Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Schutzfristverkürzung zu stellen.
Beantragen Sie die Schutzfristverkürzung bitte immer mindestens fünf Werktage vor Ihrem Besuch im Stadtarchiv, damit Ihr Anliegen rechtzeitig vor dem Termin bearbeitet werden kann. Die Entscheidung des Stadtarchivs über die Verkürzung der Schutzfristen wird Ihnen in einem Bescheid per E-Mail oder per Post mitgeteilt. Dieser Bescheid kann ggf. auch Auflagen (Pflichten, die Sie während der Nutzung unbedingt beachten müssen) enthalten.
Den Antrag auf Schutzfristverkürzung können Sie hier online stellen.
Darf ich Archivalien fotografieren oder kopieren?
Das selbstständige Fotografieren von Archivalien im Lesesaal ist gestattet, sofern keine datenschutzrechtlichen und/oder urheberrechtlichen Belange dabei missachtet werden. Selbstständiges Fotografieren von Archivgut, das noch einer Schutzfrist unterliegt, ist nicht gestattet.
Benötigen Sie Papierkopien von Archivalien oder Bibliotheksgut, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht. Für das Anfertigen von Kopien werden Gebühren erhoben.
Welche (technische) Ausstattung bietet das Stadtarchiv?
- Kopiermöglichkeit (durch das Archivpersonal)
- Mikrofilm-Lesegerät und -Scanner
- Einsatz mitgebrachter Notebooks möglich
- WLAN
- Computerplätze zu Recherchezwecken
- Gruppenraum
- Garderobe und Schließfächer
