Göttingen 1933

Am 8. April 1933 schrieb Helene Heine einen Brief an ihre Freundin Martha Bierwirth in Stadtoldendorf. (Brief PDF) Dieser blieb in der Briefkontrolle hängen. Unklar ist, warum die Heines derart überwacht wurden, möglich ist eine Stichprobe. Helene Heine schilderte in dem Brief die Ereignisse der Abendstunden und der Nacht des 28. März 1933 mit gewalttätigen Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner und ihre Geschäfte. Zudem beschrieb sie die Situation am folgenden Tag.1 Ihr Mann, Willi Heine, wurde am 6. Mai 1933 von der Polizei vorgeladen. Er gab an, dass er und seine Frau mit den Bierwirths befreundet seien, Bierwirth selbst sei ihnen als Funktionär der kommunistischen Partei bekannt. Der Inhalt des Briefes resultiere aus Heines Annahme, dass Bierwirth Kommunist ist und sich für derartige Sachen interessiert.2 Die Heines selbst hatten keine Verbindungen zur Göttinger KPD-Ortsgruppe, somit lag keine strafbare Handlung vor. Jedoch wurden beide ein Jahr überwacht, Anhaltspunkte ergaben sich nicht.3

Der Arbeiter Albert Vollbrecht wurde wegen Beleidigung des Reichskanzlers am 29.4.1933 in Schutzhaft genommen. Am 2. Mai 1933 wurde er in das Gerichtsgefängnis überführt.4 Damit verliert sich seine Spur.

Am 11. Mai wurde Gustav Gabler, dessen Beruf die schöne Bezeichnung Reichsbahnhilfsbetriebsassistent trug, für einen Tag in Schutzhaft genommen.5 Grund für seine Festnahme war der Verdacht politischer Umtriebe und Beleidigung des Reichskanzlers. Gabler hatte auf den Rand der Berner Tagespost vom 19.4.1933 mit Buntstift neben den Artikel Die Schande Deutschlands notiert: der Lump Hitler soll auch noch kaput gehen auf elende Art.6

Ende Mai ereignete sich ein besonderer Fall in einem ausgesprochenen Arbeiterquartier. Dieser ist geeignet, das noch prekäre Selbstwertgefühl der neuen Machthaber in einer noch nicht völlig gleichgeschalteten Umgebung zu beleuchten. Im Bereich einer Ortsgruppe der Partei, der Eisenbahn- und Leinestraße, kam es zu einem – durch die Anzeigenden so charakterisierten - nächtlichen Gelage, natürlich durch Kommunisten. Diese tranken auf einem Hof der Eisenbahnstraße nachts um 12 Uhr beträchtliche Mengen Alkohol, nämlich ein Achtel Bier, und lärmten. Zudem ständen sie tagsüber auf der Straße und politisierten. Die so provozierten Parteigenossen wünschten sich von Polizeidirektor Gnade die Einweisung dieser renitenten Kommunisten in das Konzentrationslager Moringen.7

Noch im Juni 1933 wurde die Unterbringung der zahlreichen Schutzhäftlinge schwieriger. Der Regierungspräsident in Hildesheim richtete deshalb eine Anweisung an die Landräte und Polizeibehörden: Infolge der Häufigkeit von Schutzhaft, die auf Antrag einzelner Parteimitglieder erfolgt ist und die mit angeblich abfälliger Äußerungen über Reichsregierung und deren Mitglieder begründet wurden, wird festgelegt, in Zukunft von solchen Schutzhaftmaßnahmen abzusehen, da es sich nicht um einen sehr schwerwiegenden Verstoß handelt.8

Kennzeichnend für diese Deliktgruppe war, dass es häufig durch eine Denunziation zur Einschaltung der Polizei bzw. der Gestapo kam. So meldete der Mechaniker und Stabsschreiber der 51. SS-Standarte, Eberhardt Lietzmann, am 2. Juli 1933 die nicht korrekte politische Einstellung des Dr. Bulst und des Professors Ohlsen in der Reinhäuser Landstraße 101. Nicht ungewöhnlich war außerdem, und das kommt als weiteres Kennzeichen hinzu, eine Anzeige auf Hörensagen. Lietzmann gab an, von einem Dritten gehört zu haben, dass Bulst und Ohlsen sehr links eingestellt, wenn nicht kommunistisch, dann doch äußerst marxistisch seien. Beide hätten darüber geredet, dass die Regierung abgesetzt werden müsse, sie verfolge den Zweck eines neuen Krieges. Studenten würden gegen ihren Willen zum Eintritt in SA und SS gezwungen. Zwar sah die Polizei keinen Grund für ein unmittelbares Einschreiten, da die staatsfeindlichen Äußerungen nicht nachweisbar waren, verhängte jedoch eine Briefkontrolle.9

Am 29. August 1933 wurde der Arbeiter Albert Höhn von der Polizei vorgeladen. Voraus ging eine Anzeige durch den Pg Lefevre. Dieser war auf „Beitragskassierungs-Tour“ und fand bei Höhn eine schwarz-rot-goldene Fahne vor. Lefevre wollte zudem Höhn das Heft Arbeitertum aushändigen. Nach Lefevre antwortete Höhn: Nimm das Heft gleich wieder mit, es hat doch keinen Zweck, wenn ich darein sehe, kommt mir gleich das Kotzen" sowie dass da nicht Wahres drin stünde.10 Zur Fahne gab Höhn der Polizei an, diese gehöre Alwin Julius (Bauarbeiter, SPD-Mitglied, RD). Die Polizei hielt zudem noch fest, dass Höhn seit 1919 gewerkschaftlich organisiert sowie Mitglied der KPD vom September 1932 bis zum März 1933 gewesen sei. Trotzdem scheint sie nicht weiter gegen Höhn vorgegangen zu sein.11

Ein etwas anders gelagerter Fall ereignete sich am 6. Oktober 1933 in der Gastwirtschaft Neue Fink. Der Jura-Student und Parteianwärter Theodor Knust ließ sich mit Kreispropagandaleiter Woltjes auf eine Diskussion über den Gebrauch der Grammatik durch die neuen Machthaber ein. Woltjes schien mit dem Verlauf der Diskussion überfordert, schließlich ließ er den Studenten verhaften.12 (Polizeibericht Knust PDF)

Vom 13. Oktober bis zum 6. November 1933 wurde ein Familienstreit zwischen den Familien Simmsen und Schelper mit Hilfe der Kreisleitung weitergeführt. Die Kreisleitung sammelte vom 4. bis zum 13. Oktober verschiedene Aussagen zum Thema Umgang mit der Hakenkreuzfahne durch Familie Schelper. Diese übersandte sie an die Göttinger Polizei. Der Tenor war: Theodor Schelper (der Schwager von SPD-Funktionär Theodor Bernhard, wie ausdrücklich betont wurde) wollte zwei dieser Fahnen, die der SA-Mann Willi Schneider nach seinem Auszug hängen ließ, entfernen. Dabei soll die Äußerung gefallen sein: Herunter mit der Faschistenfahne, da kann man den Arsch mit abwischen sowie Die Fahne mit der alten Fitzebohnenstange sollten sie lieber auf den Lokus hängen. Vom 3. bis zum 6. November vernahm die Ortspolizei verschiedene Personen zu dem Thema. Die Polizei schätzte den Vorgang abschließend als Streit zwischen den Familien Simmsen und Schelper ein: Eine strafrechtliche Weiterverfolgung der Angelegenheit dürfte wenig Aussicht auf Erfolg versprechen.13

Am 17. Oktober zeigte der Verwalter des Göttinger Obdachlosenheims, Walter Bechert, den Wohnungslosen Willi Eick an. Dieser hätte sich über den Reichstagsbrand geäußert und dafür die NSDAP verantwortlich gemacht. Eick wurde im Polizeigefängnis in Schutzhaft genommen.14 Auf Anordnung Gnades wurde er vier Tage später wieder entlassen.15 (Polizeibericht Eick PDF)

Der Malermeister August Kreitz, Sympathisant des ISK, wurde wegen seiner Äußerungen am 15. Oktober in der Gastwirtschaft Zum grünen Kranze in der Roten Straße am 21. Oktober wegen sozialistischer Umtriebe denunziert. Er hätte dort im angetrunkenen Zustand sozialistische Redensarten geführt. Kreitz sollte u.a. geäußert haben, er komme doch nach Moringen, also könne er reden. Zudem hätte er sich über die Schweinereien und das Bonzentum ausgelassen, die heute noch schlimmer seien als früher. Ebenso gäbe es auch heute noch mehr Schieber. Auf den Gruß Heil Hitler hätte er geantwortet: Grüßen sie ihn, wenn sie ihn sehen.16 Daraufhin ergaben mehrere Zeugenaussagen ein so heterogenes Bild der Situation, das sich Krim.Ass. Alfter in seinem Abschlussbericht nur für eine Verwarnung von Kreitz aussprach.17

Am 5. November 1933 wurde der Wohnungslose Hermann Hunold in Schutzhaft genommen. Gegen ihn lag eine Denunziation wegen verächtlicher Äußerungen vor.18 Er hatte das Essen in der Wanderarbeitsstätte Northeim mit den Worten kommentiert: Die Hindenburgsuppe, das ist Mist, da ist genau so wenig dran, wie an dem Kerl ist.19 Hunold beteuerte zwar, dass er keinesfalls eine Verächtlichmachung des Reichspräsidenten beabsichtigt hatte, verbrachte aber trotzdem zwei Tage in Schutzhaft.20

Ende November waren noch 3 politische Schutzhäftlinge inhaftiert. Davon hatten sich zwei Miesmacherei auf der Arbeitsstelle in Bischhausen zu Schulden kommen lassen. Ein weiterer Schutzhäftling saß ebenfalls im Gerichtsgefängnis, weil er im Verdacht stand, auf einen Wahlzettel die Worte Hitler verrecke, Heil Moskau geschrieben zu haben.21

Einen Monat später, am 14. Dezember 1933, wurde der Arbeiter Heinrich Fischer in das Konzentrationslager Lichtenburg überführt.22 Fischer wurde bereits am 8. November wegen Miesmacherei und Sabotagehandlungen auf der Arbeitsstelle in Bischhausen (Abhalten Freiwilliger von der Arbeit und indirekter Aufforderung zur Niederlegung der Arbeit) in Schutzhaft genommen. Am 23. Februar 1934 wurde Fischer vom Konzentrationslager Lichtenburg in das Konzentrationslager Papenburg überwiesen. Die Polizei bat den Regierungspräsidenten ausdrücklich, Fischer bis etwa Mitte Mai 1934 in Schutzhaft zu belassen, da wir zur Zeit gegen weitere arbeitsunlustige Personen im hiesigen Stadtbezirke vorgehen.23 Von Papenburg aus wurde Heinrich Fischer nach sechs Monaten Haft am 8. Juni 1934 nach Göttingen entlassen.24 Fischer hatte fünf Kinder im Alter von 4 bis 22 Jahren, eine Tochter war bereits verheiratet. Während der Zeit seiner Inhaftierung erhielt seine Frau für sich und ihre drei jüngsten Kinder eine Unterstützung von 12,80 RM. wöchentlich.25

1934

Im Januar 1934 wandte sich das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin mit einem „Mäßigungsschreiben“ an die untergebenen Dienststellen. Hingewiesen wurde auf eine Porträtfotografie Hitlers, auf der angeblich in den Haaren die Konturen berüchtigter Personen der europäischen Geschichte zu erkennen seien. Das Gestapa warnte vor übertriebener Phantasie bei der Verfolgung potentiell provokativer Vorgänge.26

Willi Rohrig, damals 17 Jahre alt und seit dem 8. Lebensjahr in der Arbeiterbewegung eingebunden, erinnert sich an seine ganz persönliche Heimtücke im Frühjahr 1934: Auf einem in der Weender Straße ausgehängten Plakat gegen Alkoholmißbrauch mit einer Arbeitergestalt, die eine Alkoholbuddel in der Hand hatte, hatte ich eine kleine, durchaus politisch motivierte Retouschierung vorgenommen. Ich hatte dem Mann ein Parteiabzeichen mit deutlich hervorstechendem Hakenkreuz aufgemalt. Da stand er nun mit seiner Losung: "Wer arbeitet, trinkt nicht; wer trinkt, arbeitet nicht." Die Gestapo wurde auf den Plan gerufen und machte meinen Namen ausfindig. Ich erhielt eine Vorladung ins Amtsgericht. Der Richter – ich weiß nicht, ob es ein Assessor oder Amtsgerichtsrat war – nahm meine Erklärung an, die das Ganze als einen harmlosen Scherz hinstellte. Er schlug den Fall nieder und leitete - was besonders wichtig war – die Akten nicht an die Gestapo zurück. Er teilte denen nur mit, daß die Sache geregelt worden sei. (...)27

Am 5. März 1934 wurde die Polizei erneut auf Initiative der Kreisleitung aktiv.28 Die Krankenschwester Anna Ehrenfeuchter, die im Städtischen Krankenhaus arbeitete, wurde von ihren Arbeitskolleginnen denunziert. In der betreffenden Station wurde ein Hitlerbild von einem unwürdigen Platz neben der Küchentür an einen würdigeren gehängt. Anna Ehrenfeuchter hängte es mehrfach wieder zurück und stand dann in Verdacht, es absichtlich zertrümmert zu haben.29

Ein an sich harmloser Brief des Referendars Wilhelm Merz an Ludwig Fürchtenicht vom 1. Februar 1934 verfing sich in der Postkontrolle, der Fürchtenicht als ISK-Mitglied unterlag. Merz war während seiner Studienzeit mit den Kindern des Fürchtenicht befreundet und schrieb den Brief nach seinem Umzug nach Springe. In zwei Vernehmungen im März 1934 versuchte sich die Polizei ein Bild des Referendars zu machen. Festgehalten wurde schließlich, dass Merz links eingestellt sei, gegen den Nationalsozialismus Stellung bezogen habe, eine Hakenkreuzfahne entfernt hatte sowie verächtliche Redensarten geführt habe. Besonders wurde betont, dass er mit den Kindern des Ludwig Fürchtenicht befreundet war. Eine weitere Verfolgung der Angelegenheit ist nicht überliefert.30

Über die Stapo-Stelle Hannover erreichte die Ortspolizei am 14. Juli 1934 ein Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin: Im Aufklärungskampf gegen Kritikaster, Miesmacher und Nörgler ist es vorgekommen, dass auch an einem Mitglied der Reichsregierung abfällige Kritik geübt wurde. Ich bitte die Herren Reichsstatthalter, unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass bei öffentlichen Reden jede abfällige Bemerkung über die vom Vertrauen des Führers getragenen Mitglieder der Reichsregierung vermieden wird. Eine derartige Kritik muss das Vertrauen zur Reichsführung und damit den Führergedanken selbst untergraben. Es wird ersucht, entsprechend zu verfahren.31

1935

Der Arbeiter Hans Steinmann wurde am 28. November 1935 im Auftrag der Stapo-Stelle vom Kreisoberinspektor „ernstlich“ verwarnt. Der Grund der Verwarnung waren Steinmanns Äußerungen Wartet nur ab, in 2 Jahren ist Hitler nicht mehr am Ruder!, Wenn wir alle sagen, wir wollen Hitler nicht mehr, dann ist Hitler erledigt und Gebt euch nur zufrieden, das jetzige System bricht doch bald zusammen. Bei seiner Verwarnung wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit Schutzhaft zu rechnen habe. 32

Das Göttinger Tageblatt veröffentlichte am 3. Dezember 1935 einen Artikel, in dem die Richtlinien für polizeiliches Einschreiten bei so unterschiedlichen Delikten wie Verweigerung des Hitlergrußes, Gerüchtemacherei und unanständigem Tanzen festgelegt waren. Niemand sollte sich mit Unwissen zu schützen versuchen. In dem Artikel findet sich ein bezeichnender Passus über Selbsttötung: Selbstmörder (…) verstoßen heute gegen staatliche Belange hinsichtlich der Arbeitskraft und Wehrpflicht und gefährden somit die öffentliche Sicherheit. Leben und Gesundheit gehören nicht mehr dem einzelnen Volksgenossen, sondern der Volksgemeinschaft. 33

1936

Am 10 März wurde der Göttinger Radiohändler Alfred Kurre aus der Weenderstraße mit einer Geldbuße belegt, weil er einem Sammler für das Winterhilfswerk nicht die angemessene Aufmerksamkeit schenkte. Im Polizeibericht steht zu lesen: Kurre verfolgte einen Kunden, der einen Radioapparat auf Teilzahlung bei ihm gekauft hatte. Der Kunde gab an, diesen nach Holland mitnehmen zu wollen und Kurre hatte Sorge um seine Bezahlung. Er wurde von einem Sammler für das WHW angehalten und antwortete diesem in Eile: "Ach laßt mich mit euren albernen Plaketten in Ruhe", worauf er von dem Sammler ins Genick geschlagen wurde. Kurre bedauert den Vorfall, Strafantrag wurde nicht gestellt. Kurre zahlte am 22. Mai 1936 5 RM als Sühne.34

Am 22. Juni denunzierte der Händler Karl Winkler aus Weende Elfriede Kalb, die in Lenglern bei dem Landwirt Hermann Torstmann arbeitete. Kalb hätte Winkler gegenüber in seiner Wohnung (wichtig, denn nichtöffentlich, RD) mehrfach, zuletzt im Mai 1936, erklärt: 1) Ich kann niemals Hitler wählen, Hitler hat im Kittchen gesessen und es ist Unrecht, dass er heute solchen Posten bekleidet. Andere Leute, die bestraft sind, können solchen Posten jedenfalls nicht bekommen. 2) Die Lieder, die heute von den Hitlerleuten gesungen werden, hat man von den Kommunisten abgefangen.“ Welche Konsequenzen diese Äußerungen für Elfriede Kalb hatten, ist nicht überliefert.35

1937

Die Geheime Staatspolizeistelle Berlin begann im Februar 1937, Verstöße gegen das Heimtückegesetz statistisch zu erfassen. Die Ortspolizei in Göttingen war aufgerufen, alle Verstöße zu melden. Dabei kam eine erstaunliche Liste zusammen:

Januar
August Klaus, 1.10.1880 in Güntersen, wohnhaft in Göttingen, Arbeiter: am 30.1.37 in staatsfeindlicher Weise in der Übertragung der Führerrede benommen.

Februar
unbekannt: In der Nacht zum 2.2.37: Beschriftung:
Er hat sein Wort nicht gehalten wegen die hohen Gehälter (…).

Georg Schneemann, 1.1.1893 Bremke, wohnhaft in Göttingen, Tischler, verheiratet: am 5.2.staatsfeindliche Äußerungen in Göttingen.

unbekannt: am 5.2.37 Brief ohne Unterschrift mitgebracht, Inhalt an Kreisleiter.

unbekannt: am 5.2.37 Brief ohne Unterschrift, Inhalt an OB Jung.

Hugo Hofmann, 4.11.1874 Berka, wohnhaft Göttingen: am 7.2.37 staatsfeindliche Äußerungen in der Öffentlichkeit zum zweiten Mal, 8.-15.2.37 Schutzhaft.

Willi Koch, wohnhaft in Geismar, Arbeiter: am 7.2.37 staatsfeindliche Äußerungen (...) in der Öffentlichkeit.

März 1937
Carl Hesse, Tierzuchtkontr.Ass. in Harste, 14.7.1901 in Harste, wohnhaft in Harste: In einem Schreiben in Bezug auf eine Strafverfolgung Partei und Einrichtungen des Staates angegriffen.

Willi Drescher, 16.4.1905 in Göttingen, wohnhaft in Göttingen: Hat sich als Pg. und Ehrenzeichenträger ausgegeben.

Wilhelm Alfter, 26.2.1891 in Sinzig, Polizeihauptwachtmeister Gö: 31.3.37 in der Gastwirtschaft Keller hier staatsfeindliche Äußerungen getan.

April 1937
Walter Doppe, 15.7.10 in Göttingen, wohnhaft in Göttingen, Kellner, früher Pg.: 3.4.37 staatsfeindliche Äußerungen in der Gastwirtschaft Engel;
-
in der Nacht zum 9.4.37 Beschriftung der Bänke in der Schutzhütte am nordwestlichen Abhang des Kreuzbergwäldchens;
-
in der Nacht zum 11.4.37 beschrifteter Zettel: Hoch lebe F. Thälmann, Gruß an Stalin, Rot Front am Gartenzaun Grundstück Obere Karspüle 21a.

Ludolf Wedekind Freiherr von Uslar-Gleichen, 20.1.1906 in Erfurt, wohnhaft in Arnstadt Landwirt, früher Pg.: 12.4.37 staatsfeindliche Äußerungen im Hotel zur Sonne.

Walter Kosup, 5.2.1914 in Dortmund, wohnhaft in Weende, Arbeiter, früher SA: 11.4.37: gebrauchte K. in betrunkenem Zustand in der Gaststätte Baumgarten die Äußerung unter Hinweis auf das Parteizeichen: „Wer diese Abzeichen trägt ist auch ein Lump und Angeber“ und ferner: „Wir sind Kommunisten, mach das Hakenkreuz ab!“ K. wurde in Haft genommen (Beleidigung von Militärpersonen und abfällige Bemerkungen über Parteiabzeichen).

Friederike Häusler, 2.4.1876 in Elliehausen, wohnhaft in Göttingen, Ehefrau, NS-Frauenschaft: 26.4.37 Beleidigung des Führers.

Mai
Plaep, Auguste, 19.5.1907 in Weende, wohnhaft in Göttingen, Ehefrau, KPD: 5.5.37 staatsfeindliche Äußerungen auf öffentlicher Straße.

Karl Denecke, 1.4.1909 in Niedernjesa, wohnhaft in Göttingen, Kellner: 31.5.37 in der Gastwirtschaft Waldheim, Zindelstr., Maßnahmen der Reichsregierung kritisiert.

Juni und später
Gustav Christmann, 18.9.1903 in Groß Lengden, wohnhaft in Göttingen, Arbeiter, SPD: 1936 staatsfeindliche Äußerungen im Hause Sertürnerstr. 1 bei der Familie Wehle im Juni 1937.36

Rudolf Kräußlein, 4.1.1905 in Sonneberg, Göttingen, Arbeiter, KPD: Kr. hat am 25.8.37 in der Gastwirtschaft von Stieg die Zusammenkunft des Führers und des Duce als Krampf bezeichnet u.s.w. Kräuslein ist in Schutzhaft genommen.

Paul Matzalla, 25.6.1882 in Kattowitz, Göttingen, Arbeiter, NSDAP: hat am 9.9.37 im Lokal „Deutsche Eiche“ russische Lieder gesungen.

General Walter Krenski, 13.2.1864 in Magdeburg, Göttingen, Generalmajor a.D., Monarchist: W. Kr. hat am 4.12.37 in dem Zigarrengeschäft Ludorff Markt 15 eine ironische Äußerung in bezug auf das WHW getan.

Antonie Worden, geb. Rehberg, 8.2.1868 Friedeburg, Witwe, Deutsch-Amerikanerin: Auf d. Markt u. im Geschäft gemeckert über deutsche Verhältnisse.

Saar, Otto, 31.12.1906 in Magdeburg, Müller, ohne feste Wohnung, pol. Einstell. zweifelhaft: S. hat 1936 in einem Brief verächtliche Äußerungen über Deutschland gemacht 37

Kurt Fischer, wohnhaft in Göttingen, 15.2.1908 in Rappelsdorf, KPD-nah: Im November staatsfeindliche Äußerungen in der Gastwirtschaft von Baumgarten.38

Am 9. Dezember 1937 war Josef Erdinger Gegenstand einer Meldung des Kassenleiters der Ortsgruppe Weende an die Kreisleitung. Erdinger war 1932 noch Mitglied im KPD-nahen Sportverein Vorwärts.39 Gemeldet wurden Erdingers abwertende Bemerkungen über die Rekrutenausbildung in der Artilleriekaserne. Es wäre statistisch nachgewiesen, dass gerade im Deutschen Heer die meisten Selbstmorde verübt würden. Es stehe jedenfalls fest, daß im Kriegsfalle sämtliche Unterführer ausgetauscht werden müßten, sonst würden sie von den ihnen unterstellten Soldaten von hinten erschossen. (Solche Statistiken und falsche Auffassungen können m.E. nur aus Moskau kommen). Erdinger ist nach meiner Ansicht heute noch Kommunist und versucht, bewußt das Ansehen der Deutschen Wehrmacht zu schädigen.40 Über die Konsequenzen dieser Meldung ist nichts bekannt.

Noch im Dezember wurde der Arbeiter Friedrich Obel aus dem Ebertal wegen Äußerungen im staatsfeindlichen Sinn über die Person des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler belangt.41 Der Vorgang vom 28. Dezember 1937 wurde zwei Tage später der Stapo-Außendienststelle Göttingen übergeben. Das Sondergericht Hannover stellte die Strafsache schließlich ein. (Polizeibericht Obel PDF)

1941

Am 30. Oktober 1941 meldete Mathilde Hofrichter aus dem Königsstieg der Göttinger Polizei einen Vorfall, der sich auf dem Göttinger Bahnhof zugetragen hatte. Sie hatte dort ihren Mann zum Zug gebracht, der als Wehrmachtsangestellter im Generalgouvernement Polen angestellt war. Dort traf sie eine ältere Frau, die sie anscheinend über die Trennung von ihrem Mann trösten wollte. Dabei kritisierte die Frau die Kriegführung. Mathilde Hofrichter glaubte wohl, mit der Anzeige ihrer Pflicht als Volksgenossin genügen zu müssen. Vielleicht hatte sie auch Angst, dass das Gespräch von Dritten mitgehört wurde. Ob in dieser Sache Ermittlungen aufgenommen wurden, ist nicht bekannt.42

1942

Georg Kolle aus der Bertheaustraße wurde am 16. September 1942 festgenommen und in das Polizeigefängnis eingeliefert. Die Festnahme erfolgte aufgrund des Heimtückegesetzes. Kolle wurde kurz darauf in das Gerichtsgefängnis eingeliefert. Er war geständig, anderen Personen gegenüber seit Monaten hetzerische und von niederträchtiger Gesinnung zeugende Äusserungen getan zu haben.43 Spätestens Anfang 1943 wurde Kolle zur Beobachtung in die Landes-Heil-und-Pflegeanstalt Hildesheim überführt und wartete ab dem 2. Februar 1943 im Gerichtsgefängnis auf seinen Prozess. Am 13. Mai wurde er vom Sondergericht Hannover zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. (Georg Kolle)

1943

Anfang März 1943 machte Regierungsinspektor Keitel im Dienstzimmer der Unterkunftsverwaltung der Deutschen Arbeitsfront (DAF. Amt Luftwaffe in Göttingen) einen Witz: Der Führer ist krank. Er leidet an Untertemperatur. Es fehlen noch zwei Grad: Stalingrad und Leningrad. Wegen dieser Äußerung wurde der Inspektor bei der NSDAP-Kreisleitung Göttingen denunziert. Zudem wurde noch hinzugefügt, daß K. (…) auch über Partei bezw. DAF abfällige, teilweise sogar verächtliche Äußerungen macht. (…)44 Der Vorgang landete schließlich bei der Stapo-Außendienststelle Göttingen. Der Kommandant des Fliegerhorstes stellte den Inspektor in Anwesenheit des Betriebsobmannes der DAF zur Rede. Dieser gab zu, den Witz erzählt zu haben, was einen Verstoß gegen das Heimtückegesetz vom 20.12.1934 darstellte.45

1944

Hildegard Gatke (geb. Benecke) wohnte in der Geismarlandstraße. Gegen sie wurde im Dezember 1944 eine Anklage (6 S Ms 44/44 ) vor dem Sondergericht in Hannover wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes erhoben. Grundlage waren unter anderem ihre Äußerungen Der ganze Hitlerismus ist beschissen, Hitler ist ein Scheisskerl. Ach, was haben wir denn von der Hitlerbande?46 Der Termin des Sondergerichtes Hannover war am 21. Februar 1945.47 An dem Termin entstanden Zweifel an ihrer Zurechnungsfähigkeit, deshalb wurde die Beobachtung ihres Geisteszustands in der Heil- und Pflegeanstalt Göttingen angeordnet. Am 17.3.1945 wurde sie dort aufgenommen.48 Die Untersuchung wurde nicht mit allzu großer Schnelligkeit vorangetrieben. Anfang April 1945 meldete Prof. Dr. Ewald dem Oberstaatsanwalt, dass Frau Gatke am 4. April 1945 entlassen wurde, da es uns nach Lage der Dinge nicht mehr notwendig erschien, die Untersuchung fortzusetzen.49 Das Verfahren wurde infolge des Kriegsendes eingestellt.

Der Feinmechaniker Aloys Home aus dem Rosdorferweg wurde am 30. September 1944 in das Gerichtsgefängnis Göttingen eingeliefert.50 Am Vortag habe Home nicht öffentlich eine gehässige und hetzerische Äußerung über eine leitende Persönlichkeit des Staates und der NSDAP gemacht, die nach § 2 des Heimtückegesetzes vom 20.12.1934 strafbar sei. Mit Rücksicht auf die zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe galt Home als fluchtverdächtig.51 Home wurde am 28. Februar 1945 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und war noch bis zum 3. April 1945 in Haft. (Aloys Home)

Der Kreisleitung wurden immer wieder Vorfälle zugetragen. So meldete die Parteizelle 6 der Ortsgruppe 14 (Hirtenbrunnen) am 11. Oktober 1944 die vermeintliche Reaktion der Frau Matinat aus der Breymannstraße 1 auf eine Hitler Rede: Frau Matinat schlug an dem Tage ihr Fenster ostentativ zu, um die Übertragung der Rede des Führers nicht zu hören. Zuvor hätte sie gegenüber einer namentlich nicht genannten „Volksgenossin“ geäußert: Wenn der Kerl den Hals aufreisst, fangen die Leute an zu laufen. Ob daraus Konsequenzen entstanden, ist nicht überliefert. 52

Der Inhalt von Äußerungen, die der nationalsozialistischen Propaganda entgegen liefen, wurde ebenfalls auf Basis des Heimtückegesetzes abgeurteilt. 1944 äußerte ein Göttinger Kaufmann in einem privaten Gespräch mit einem SS-Obersturmbannführer im Zusammenhang mit Luftangriffen auf Hannover: Über die Phosphorangriffe dürfen wir nichts sagen, damit haben wir ja selbst angefangen. Der SS-Mann verlangte eine Aufklärung über die Quelle, der Kaufmann gab daraufhin an, dieses von einem Soldaten gehört zu haben. Das Gericht ging von der Falschheit der Aussage aus und verurteilte den Kaufmann aufgrund des Heimtückegesetzes zu vier Monaten Gefängnis. Der Beginn der Phosphorangriffe durch England sei durch die Presse und Äußerungen Hitlers klar erwiesen. Das relativ geringe Strafmaß erklärt sich dadurch, dass der Angeklagte ein aktiver Nationalsozialist war. 53

Ende 1947 wurde in einem Prozess gegen zwei Göttinger vor dem Oberlandesgericht Celle deren Denunziation einer Frau behandelt, die sich von Insterburg in Ostpreußen am 29. Oktober vor der anrückenden Roten Armee nach Göttingen flüchtete. Die über 50 Jahre alte Klägerin war von Beruf Gärtnerin. Die Klägerin hatte die beiden Beklagten im Jahre 1938 flüchtig kennen gelernt. Aufgrund eines Besuches und einer damit verbundenen Unterhaltung wurde sie von den beiden bei der Gestapo angezeigt. Ende November 1944 wurde Haftbefehl erlassen und die Klägerin inhaftiert. Ein Prozess scheint nicht mehr stattgefunden zu haben. 54 (Unbekannt 1944)



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Literatur und Quellen

Anfragen und Beobachtungen über Personen in politischer Hinsicht: Personenbeobachtung. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir. Fach 31a, Nr. 14.

Augenzeugenbefragung Willi Rohrig (30.12.1976). Stadtarchiv Göttingen, Dep. 77 I, Nr. 78.

Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens: Verhaltenskontrolle. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 417.

Durchsuchungen und Festnahmen: Verfolgung Systemgegner. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 31a, Nr. 9.

Göttingen Landgemeinden, Weende, Bd. 1. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 310 I Nr. 532.

KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir., Fach 155, Nr. 1a.

Mlynek, Klaus (1986): Gestapo Hannover meldet--. Polizei- und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen zwischen 1933 und 1937. Hildesheim: A. Lax (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXIX, Niedersachsen 1933-1945, Bd. 1).

OLG Celle (1948): Es verstößt gegen die guten Sitten, wenn im November 1944 jemand einen anderen bei der Gestapo wegen politischer abfälliger Äußerungen anzeigte, "um ihn unschädlich zu machen". Die Verpflichtung zum Ersatz eines durch eine anschließende Untersuchungshaft entstandenen Schadens wird durch einen ergangenen richterlichen Haftbefehl nicht ausgeschlossen (§ 826 BGB). In: Niedersächsische Rechtspflege 2 (1), S. 46–52.

Reiter, Raimond (1997): Das Sondergericht Hannover 1933-1945: "Heimtücke" und "Volksschädlinge" in Göttingen. In: Göttinger Jahrbuch (45), S. 157–167.

Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft): Schutzhaft, Haussuchungen, Notverordnungen. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 31a, Nr. 1, Bd. 2.

Sondergerichtssachen Aloys Home, Uder. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 171a Acc 197/83 Nr. 1106.

Sondergerichtssachen Georg Kolle Göttingen. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 171a Hannover Acc. 107/83 Nr. 172.

Sondergerichtssachen Hildegard Gatke Göttingen. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 171a Hannover Acc. 107/83 Nr. 1170.

Sportverein "Vorwärts" Kampfgemeinschaft Göttingen. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 155, Nr. 11.

Verächtlichmachung der Reichsregierung. Stadtarchiv Göttingen, Pol.Dir., Fach 31a, Nr. 8.

Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik: Schutzhaft. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir., Fach 31a, Nr. 2, Bd. 1.



1Anfragen und Beobachtungen über Personen in politischer Hinsicht, S. 1 Anlage 1, Brief von Helene Heine, Schiefer Weg 7, vom 8.4.1933.

2Ebenda, S. 5, Vorladung Willi Heine, 6.5.1933.

3Ebenda, S. 6v–8.

4Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 147, Bericht Ippensen, Zahl der Schutzhäftlinge, 13.05.1933.

5Ebenda, S. 168v.

6Ebenda, S. 148, Bericht Ippensen, Zahl der Schutzhäftlinge, 13.05.1933.

7KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 208, Brief Ortsgruppe NSDAP an Gnade, provokantes KPD-Trinken, 28.5.1933.

8Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 45, Regierungspräsident Hildesheim an Landräte und Polizeibehörden, 28. Juni 1933.

9Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 10-10v, 2.7.33 - Denunziation durch den Mechaniker und Stabsschreiber der 51. SS-Standarte Eberhardt Lietzmann.

10Ebenda, S. 130, 5.9.1933 - Anzeige von Pg. Lefevre gegen den Arbeiter Albert Höhn.

11Ebenda, S. 131-131v, 29.8.1933 - Vorladung von Albert Höhn.

12Ebenda, S. 159–160, 6.10.1933 - Vorführung stud. jur. Theodor Knust.

13Ebenda, S. 161–167, 13.10.1933 - 6.11.1933 - Streit zwischen den Familien Schelper und Simmsen.

14Durchsuchungen und Festnahmen, S. 111-111v, Anzeige gegen den Landarbeiter Willi Eick wegen staatsgefährlicher Umtriebe, 17.10.1933.

15Ebenda, S. 114, Schutzhaft Eick, Notiz Griethe am 21.10.1933.

16Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 168-168v.

17Ebenda, S. 173-174v, 1.11.1933 - Zeugenaussagen zum Fall Kreitz.

18Ebenda, S. 181, 5.11.1933 - Anzeige gegen Hermann Hunold.

19Ebenda, S. 183-183v, 05.11.1933 - Vorführung Hermann Hunold.

20Ebenda, S. 185–186, 5.-7.11.1933 - Schutzhaft Hermann Hunold.

21Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 214, Meldung Schutzhäftlinge 21. November 1933.

22Mlynek 1986, S. 90, Lagebericht der Staatspolizeistelle Hannover an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Dezember 1933 / 5. Januar 1934, Nds. HStAH: Hann. 180 Hannover Nr. 798, f. 161-164. Abschrift. Bezug: ,,Rundverfügung vom 23. 12. 1933 - l A 2/7/105."

23Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 341, Ortspolizei an Regierungspräsidenten, Schutzhäftlinge, 19.3.1934.

24Ebenda, S. 228, Meldung Schutzhäftlinge 11.6.1934.

25Ebenda, S. 355, Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover, Nachweis über Schutzhäftlinge mit unterstützungsbedürftigen Familien, 28.04.1934.

26Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 216, 17.1.1934 - Hitlerfoto mit angeblichen Schatten und Fratzen in den Haaren.

27Augenzeugenbefragung Willi Rohrig 30.12.1976, S. 28.

28Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 224, 5.3.1934 - Anna Ehrenfeuchter - Hitlerbild - Anzeige Kreisleitung.

29Ebenda, S. 225–242, 5.3.1934 - 21.3.34 - Sache Ehrenfeuchter.

30Anfragen und Beobachtungen über Personen in politischer Hinsicht, S. 60-61 und 88-90, Wilhelm Merz, 1.2.1934- 25.4.1934.

31Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 99, Gestapo Berlin, Kritik an Mitgliedern der Reichsregierung, 14. Juli 1934.

32Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 325, 28.11.1935 - Verwarnung des Steinmann.

33Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 128, Einzelrichtlinien für Polizeibeamte, Göttinger Tageblatt 3. Dezember 1935.

34Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 347–349, 10.3.1936 - Anzeige gegen den Radiohändler Alfred Kurre.

35Göttingen Landgemeinden, Weende, Bd. 1, S. 52, 22.6.1936 Kreisleitung - Denunziation der Elfriede Kalb.

36Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 391v-392, 01.1937 - Verstöße gegen das Heimtückegesetz.

37Ebenda, S. 392v–393.

38Ebenda, S. 404, 11.1937 - Verstöße gegen das Heimtückegesetz.

39Sportverein "Vorwärts" Kampfgemeinschaft Göttingen, S. 1v, Mitgliederliste "Vorwärts" 1.

40Göttingen Landgemeinden, Weende, Bd. 1, S. 196,.9.12.1937 Kassenleiter Ortsgruppe Auf dem Bühl an Kreisleitung – Edinger.

41Verächtlichmachung der Reichsregierung, S. 435-438, 28.12.1937 - Anzeige gegen den Arbeiter Friedrich Obel.

42Ebenda, S. 452v, 30.10.1941 - Aussage der Hofrichter - staatsfeindliche Äußerungen.

43Sondergerichtssachen Georg Kolle Göttingen, S. 5, 18.9.1942 Stapo-Stelle Göttingen Haftsache Kolle.

44Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens, S. 10, 2.3.1943 Standort-Dienststelle der DAF. Amt Luftwaffe, Göttingen, Fliegerhorst an Kreisleitung.

45Reiter 1997, S. 159, 1943 - Politischer Witz.

46Sondergerichtssachen Hildegard Gatke, Göttingen, S. 14, 11.4.1949 - Oberstaatsanwalt Hannover an VVN Kreisvereinigung – Gatke.

47Ebenda, S. 15, 12.10.1945 - Rechtsanwalt Kurt Stubbe, Hamburg, an Staatsanwaltschaft Hannover – Gatke.

48Ebenda, Göttingen, S. 1, März 1945 - Direktor Landes Heil- und Pflegeanstalt Göttingen an Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde bei dem Sondergericht Hannover – Gatke.

49Ebenda, Göttingen, S. 5, April 1945 - Direktor Landes Heil- und Pflegeanstalt Göttingen an Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht – Gatke.

50Sondergerichtssachen Aloys Home, S. 9.

51Ebenda, S. 8, 2.10.1944 - Haftbefehl Amtsgericht Göttingen – Home.

52Beispiele nicht parteigenehmen Verhaltens, S. 44, 11.10.1944 Zelle 6 OG 14 Hirtenbrunnen an Kreisleitung – Matinat.

53Reiter 1997, S. 160, 1944 - Heimtücke Verurteilung.

54OLG Celle 1948, S. 46, Rechtskr. Urteil des OLG. Celle - /2 U. 207/47 v. 5.12.47.

Rainer Driever