Widerspruchsgeist

In Hann. Münden gab es im Unterschied zu weiten Teilen des Reichs spätestens ab 1934 eine Zusammenarbeit der jeweiligen Basis von SPD und KPD. Darum wird in der Beschreibung der einzelnen Aktionen dieser Unterschied nicht gemacht.

Am 30. Mai wurde der Milchhändler Ernst Dörfler, ein Mitglied der Führung des Reichsbanners, in Münden inhaftiert.1 Der Verhaftung voraus ging ein Wortwechsel, den Dörfler im inzwischen von den Nazis okkupierten Volkshaus bzw. dessen Gaststätte mit den aufsichtführenden SA-Leuten hatte. (Dörfler PDF)

Die erste große Schutzhaftaktion gegen die Mündener SPD fand am 24. Juni statt (Schutzhaft und Einschüchterung). Kommentiert wurde die Polizeiaktion solidarisch von zwei Mündener Kommunisten: von Willi Peter mit einem Bald marschieren wir wieder2 sowie von dem Schuhmacher Karl Herborg mit einem Rot Front. Da beide öffentlich kein Blatt vor den Mund nahmen, wurden sie ebenfalls in Schutzhaft genommen. Die Überwachung der öffentlichen Räume, auch unter Zuhilfenahme von bereitwilligen Denunzianten, war im Sommer 1933 bereits sichergestellt. Das traf auch Tischler und SPD-Mitglied Otto Reichold, der am 26.6.33 in Schutzhaft genommen wurde. Er kommentierte die Festnahmeaktion, ausgerechnet gegenüber dem Nationalsozialisten Köhler und dem SA-Mann Grünewald, in dem Sinne daß gestrenge Herren nicht lange regierten und die Nationalsozialisten nicht mehr lange existieren würden. Wenn es wieder umginge, würde Köhler der erste sein, der herankäme. Die Polizei sah eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und nahm ihn in Schutzhaft.3 Reichold wurde aus dem Göttinger Gerichtsgefängnis am 10. Juli zusammen mit 8 Kommunisten in das Konzentrationslager Moringen überführt.

Am 1. Juli wurde der Schlosser Paul Schulz (Schulz PDF) verhaftet. In der Urteilsbegründung vom 5.9. wurde wiederum, wie bei Dörfler; eine Situation beschrieben, die von Alkohol und alten Ressentiments bestimmt war. Schulz saß in Reichsbanneruniform am 1. Juli 1933 im Volkshaus (ehem. Volksheim) in Hann. Münden und hatte anscheinend schon einigen Alkohol konsumiert. Dort erklärte er vor den Gästen Hitlers Politik für „Blödsinn“ und nannte denselben einen Österreicher, einen Slowaken. Er wurde daraufhin von SS-Leuten verhaftet. Nach zweimonatiger Untersuchungshaft wurde Schulz wegen Heimtücke4 zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Ein paar Jahre später wäre die Äußerung über die Abstammung des Reichskanzlers von Slowaken härter bestraft worden.5

Am 8. Juli kam es zu einer Flugblattaktion der Mündener Kommunisten: (...) gegen 22 Uhr wurden kommunistische Flugblätter in verschiedenen Häusern unter die Tür geschoben oder in den Hausflur geworfen. Der Inhalt stellt eine Verächtlichmachung der Regierung dar und hetzt gegen diese in der unerhörtesten Weise. Festgestellt ist, dass um die angegebene Zeit Frau Neubauer, der Tischler Scharf und der Arbeiter Böhle durch die hinteren Strassen eilten. Am nächsten Tag wurden Haussuchungen bei Mündener Kommunisten durchgeführt und neben Dora Neubauer noch folgende Personen verhaftet: Ludwig Risch, Richard Scharf, Hans Böhle, Hermann Pszolla, Gustav Risch und Heinrich Bauersachs.6 Die Verhafteten wurden am 10. Juli in das Gerichtsgefängnis Göttingen überführt.7

Gegen Neubauer, Scharf und Böhle wurde ein Strafverfahren gemäß § 20 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 4.2.1933 eingeleitet. Das Gerichtsgefängnis Göttingen wurde von der Mündener Polizei unterrichtet, die Gefangenen getrennt zu halten.8

Die weiteren Ermittlungen der Polizei erbrachten bei einer Haussuchung bei Bauersachs eine größere Menge illegaler Schriften. Bauersachs (Bauersachs) wurde bereits am 11.7.1933 vom Schöffengericht Göttingen zu einer Gefängnisstrafe von 5 Monaten und 3 Tagen verurteilt.9

Am 2. August wurde Albert Winter, landwirtschaftlicher Arbeiter auf Gut Mariengarten, in Schutzhaft genommen.10Er hatte sich auf der Arbeitsstelle unvorsichtig über Hitler geäußert (Hitler ist der größte Kommunist) und aus seiner Abneigung gegenüber der N.S.B.O. ebenfalls keinen Hehl gemacht.11 Am 5. September wurde Winter wieder entlassen12

Ebenfalls in Schutzhaft befand sich seit dem 5. August der Mündener Stadtarbeiter Heinrich Bartheld. Er hatte mit Schimpfworten auf den Hitlergruß reagiert und damit seine abneigende Haltung der jetzigen Regierung gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht.13 Bartheld wurde am 2. September aus dem Gerichtsgefängnis Göttingen entlassen. 14

In der Nacht zum 8. September protestierten einige Mündener anonym gegen das neue Regime. Die am 1. Mai von der Hitlerjugend gepflanzte „Hitler-Eiche“ wurde in der Mitte angesägt und dann, vielleicht wegen Zeitmangels bei einer solch heiklen Aktion, einfach umgebrochen. Die Polizeiarbeit funktionierte dabei ganz im Sinne der neuen Machthaber: (...) Da diese frevelhafte Tat eine ausserordentliche Empörung ausgelöst hat und hierbei angenommen wird, dass Kommunisten als Täter in FRAGE KOMMEN (Hervorhebung im Original), ist mit einer Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu rechnen. Zur Abwendung dieser unmittelbar bevorstehenden Gefahr, müssen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden. In Schutzhaft genommen wurden die Kommunisten Max Koch, Georg Reetze und August Wieland sowie der SPD-Mann Hermann Böhl.15 Die Ermittlungen verliefen nicht besonders ergiebig, sodass am 19. September die drei Kommunisten wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.16 Hermann Böhl hatte sich bereits am 14.9. um eine Haftentlassung bemüht, am 26.9. wurde von der Ortspolizei vermerkt, dass seiner Entlassung nichts im Wege stünde, aber ein Strafverfahren wegen Verächtlichmachung von Organisationen der Nationalen Erhebung eingeleitet sei.17 Dies verlief anscheinend im Sand, Böhl wurde am 28.9. entlassen.18

Im September verknüpfte die Mündener Polizei die Verfolgung linker Kräfte im Vorfall „Hitler-Eiche“ mit einer anderen Verfolgungsstrategie der neuen Machthaber. Ins Visier geriet Karl Edinger, ein Mündener Jude. Völlig unabhängig von den Ermittlungen in Sachen „Baumfällarbeiten“ wurde er am 11. September in Schutzhaft genommen. Begründet wurde dies damit, die frevelhafte Tat hätte eine derartige Beunruhigung in der hiesigen Bevölkerung ausgelöst, daß noch weitere Vergeltungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Gegen Edingers Verbleiben in der Stadt spräche alles: In der Volksmeinung gälte er als derjenige Marxist, der SPD und Reichsbanner erheblich mitfinanziert hat. Zudem war Edinger Mitglied des Reichsbanners und der SPD und obendrein Ortsgruppenleiter des Zentral Verbandes Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die Präsenz Edingers gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung.19 (Edinger PDF)

Am 2. November wurde über 4 Mündener Schutzhaft verhängt. Sie waren durch Absingen kommunistischer Lieder und Rot-Front-Rufe aufgefallen.

Im nahegelegenen Lippoldshausen wurden am 4. November der Maschinenmeister Hermann Strekmann und der Zimmermann Karl Bolse in Schutzhaft genommen und in das Göttinger Gerichtsgefängnis überführt. Der Oberlandjäger nannte als Grund dafür, dass die beiden am Vorabend in der Gastwirtschaft Biermann hierselbst Äußerungen dem hiesigen Gemeindevorsteher gegenüber gemacht (haben), die zu erkennen gaben, daß beide gen. Personen nicht hinter der Regierung stehen. Strekmann und Bolse waren beide Mitglieder des "Arbeiter-Turn- und Sportvereins" Lippoldshausen und gaben dem Gemeindevorsteher die Schuld an der Auflösung ihres früheren Vereins. Der Oberlandjäger schloss daraus, beide hätten sich somit gegen Maßnahmen der Regierung aufgelehnt bzw. dieselben an einem öffentlichen Ort bemängelt.20

Auch in Hann. Münden wurde weiter auf negative Äußerungen gegenüber den neuen Machthabern geachtet. Karl Weber fiel einer Denunziation zum Opfer, die niederträchtige Äußerungen zur Anzeige brachte. Weber wurde am 7. November in das Gerichtsgefängnis Göttingen eingeliefert.21 Die Ortspolizei schrieb an den Landrat, Weber sei geständig, am Freitag, den 5. November 1933 gelegentlich der Aufführung des Films „S.A.-Mann Brand" in den Lichtspielen “Schiller" (Inhaber Ellermann) bei der Szene, als der S.A.- Mann Brand durch Schiesserei der Kommunisten verwundet wurde, folgende Äusserung getan zu haben: „Der brauchte gar nicht mehr aufzustehen, der müßte verrecken." Diese Äusserung wurde hier am 6.11.33 in den Nachmittagsstunden mitgeteilt. (...) Die Schutzhaftnahme dürfte mit Bezug auf den Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 19.9.1933 deshalb erforderlich sein, weil T. als rückfällig zu gelten hat.22

1934 und später

Wiederum wegen eines Vorfalls in Lippoldshausen wurde der frühere SPD-Gemeindevorsteher und Steinhauer Heinrich Stolte denunziert. Der Revierförster Broscheit brachte ihn zur Anzeige beim Landrat. Er tat dies aufgrund eines Gesprächs mit Gustav Knobel, SA- Mann und Parteimitglied, über das Verhalten Stoltes im Gasthaus Fehrensen in Lippoldshausen. Dort habe jener in gemeinster Weise gegen die heutige Regierung gesprochen, u. a. die Regierung hätte bis heute nichts geleistet. Die SS, SA und der Reitersturm wären Vorbereitungen zum Kriege und vieles mehr. Pg. Knobel meinte, dass er solche gegen die Regierung gerichteten Äusserungen von einem Deutschen noch nicht gehört hätte, es grenzte an Vaterlandsverrat. Dann hat der Mann noch eine Verkaufsstelle des Konsumvereins und kann somit noch die Leute gegen die Regierung aufhetzen.23 Zwei Tage später, am 10. Februar 1934, wurde Stolte auf Veranlassung des Landrats in das Gerichtsgefängnis Göttingen als Schutzhäftling eingeliefert.24 Er wurde am 10. März 1934 entlassen.25

Der Mündener Arbeiter Willi Fricke zog zweimal durch unbedachte Äußerungen die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Am 28. Oktober 1933 fiel er in einer Mündener Gastwirtschaft durch eine Äußerung auf, die zu erkennen gegeben hat, daß er sich gegen die Regierung auflehnt. 26 2 Jahre später, am 16. November 1935, fiel er erneut durch das Singen eines kommunistischen Liedes auf. Zwei Tage später wurde Fricke in das Gerichtsgefängnis Göttingen überführt. (Fricke)

Im Januar 1936 wurde der Kohlenhändler Gustav Siegmann aus Hann. Münden zur Anzeige gebracht. Er hätte im angetrunkenen Zustande in einer Gastwirtschaft geäußert hat, dass für ihn nur noch der Gruß Heil Moskau gelte und noch geäußert: Der Kommunismus ist noch lange nicht tot, wenn ich verhaftet werde, sind 10 andere wieder da. Wenn es losgeht, gehe ich als erster voran. Es wird ja nicht mehr lange dauern. Der Haftbefehl gegen Siegmann wurde nach 3 Wochen aufgehoben. 27

Die Reichstagswahl vom 29. März 1936 fand zugleich mit der nachträglichen Volksabstimmung über die Ermächtigung zur Rheinlandbesetzung statt. Die Stapo-Stelle Hildesheim meldete am 21.3., dass in den Toiletten des Gasthauses „Zur Blume“ in Hann. Münden mit blauer Kreide ein Schriftzug Wir stimmen mit Nein! angebracht worden sei. Die Ermittlungen dazu verliefen ergebnislos.28



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Literatur und Quellen

Gefangenenpersonalakte Heinrich Bauersachs: Akte Bauersachs, Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1226.

Gefangenenpersonalakte Paul Schulz: Akte Schulz, Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1362.

Hruska, Margid; Kropp, Dieter; Quest, Thorsten (1993): Münden in der NS-Diktatur: Exemplarische Analysen und didaktisch aufbereitete Dokumente zum Thema: Fabrikleben und Alltag im Nationalsozialismus. 2. Aufl. Göttingen: Verl. Die Werkstatt.

Mlynek, Klaus (1986): Gestapo Hannover meldet--. Polizei- und Regierungsberichte für das mittlere und südliche Niedersachsen zwischen 1933 und 1937. Hildesheim: A. Lax (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXIX, Niedersachsen 1933-1945, Bd. 1).

Schumann, Wilhelm (1973): Ihr seid den dunklen Weg für uns gegangen … : Skizzen aus dem Widerstand in Hann. Münden 1933 - 1939. Frankfurt/Main: Röderberg-Verl.

Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden I; Kreisarchiv Göttingen, LA HMÜ 94.

Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II; Kreisarchiv Göttingen, LA HMÜ 85.



1Hruska et al. 1993, S. 222

2Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 201, 24.6.1933 - Ortspolizei an Landrat – Schutzhaft.

3Ebenda, S. 44, 27.6.1933 - Ortspolizei Münden an Landrat - Otto Reichhold.

4Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933, § 3: „(Wer) (...) unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen (…).“

5Gefangenenpersonalakte Paul Schulz, S. 8, 5.9.1933 Urteil Gründe.

6Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 16, 10.7.1933 - Ortspolizei Bericht Schutzhaft KPD-Funktionäre.

7Ebenda, S. 20, 11.7.1933 - Einlieferungsformular Dora Neubauer Gerichtsgefängnis Göttingen.

8Ebenda, S. 21, 10.7.1933 - Ortspolizei Münden an Landrat - Einleitung Strafverfahren Neubauer, Scharf, Böhle.

9Gefangenenpersonalakte Heinrich Bauersachs, S. 10, 27.7.1933 - Urteil gegen Bauersachs.

10Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 108, 24.8.1933 - Landrat an Albert Winter.

11Ebenda, S. 107, 26.8.1933 - Landjägerei Jühnde an Landrat - Albert Winter.

12Ebenda, S. 109, 5.9.1933 - Landrat an Winter.

13Ebenda, S. 126, 5.8.1933 - Ortspolizei Münden an Landrat – Verächtlichmachung.

14Ebenda, S. 129, 2.9.1933 - Verpflichtungserklärung Bartheld.

15Ebenda, S. 40, 8.9.1933 - Ortspolizei an Landrat - Fällung der Hitlereiche.

16Ebenda, S. 157, 23.9.1933 - Eingabe Böhl an Reg.Präs. - Haftentlassung.

17Ebenda, S. 158, 26.9.1933 - Ortspolizei - Bericht Böhl.

18Ebenda, S. 149, 28.9.1933 - Landrat an Schutzhäftlinge – Entlassung.

19Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden I, S. 30b, 11.9.1933 - Ortspolizei Hann. Münden an Landrat - Hitlereiche - Edinger.

20Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 168, 4.11.1933 - Gendarmerieposten Lippoldshausen an Landrat – Bolse.

21Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden I, S. 42, 7.11.1933 - Schutzhaft Gerichtsgefängnis - Wilhelm Weber.

22Ebenda, S. 41, 7.11.1933 - M.N. - Weber – Greuelhetze.

23Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 83, 8.2.1934 - Ortspolizei an Landrat - Abschrift Denunziation.

24Ebenda, S. 84, 10.2.1934 - Einlieferungsformular Stolte Gerichtsgefängnis Göttingen.

25Ebenda, S. 86, 10.3.1934 - Gerichtsgefängnis Göttingen - Entlassung Stoltes.

26Hruska et al. 1993, S. 223

27Mlynek 1986, S. 490–492. Lagebericht der Staatspolizeistelle Hildesheim an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin für den Monat Januar 1936 / 3. Februar 1936 BA: R 58/570. Abschrift.

28Schumann 1973, S. 33.

Rainer Driever