19. Juli 1531
Zur Sicherung gegen die nach dem Augsburger Reichstagsabschied vom 19. August 1530 vom Herzog betriebenen Rekatholisierungsversuche wird Göttingen auf seinen Antrag in den Schmalkaldischen Bund der evangelischen Fürsten und Städte aufgenommen.
Oktober 1531
Versuche, eine neue Ratsverfassung einzuführen (jährliche Wahl neuer Personen), haben keinen Erfolg.
|