27. Januar 1422
Papst Martin V. ermächtigt den Abt Bertold Kegel zu Königslutter, über die vom Göttinger Rate erbetene anderweitige Verwendung der Einkünfte der 1387 zerstörten St. Johannis-Kirche zu Burggrone zu entscheiden.
1.Oktober 1422
Bischof Johann von Hildesheim nimmt Göttingen wieder auf 3 Jahre in seinen Schutz. Die Göttinger Bürger sollen diesen wie seine eigenen Untertanen genießen. Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Bischof haben auf dessen Verhältnis zu Göttingen keinen Einfluß. Für Differenzen zwischen dem Bischof und Göttingen ist der Rat zu Goslar oder Hildesheim zuständig.
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