25. April 1360
Im Einverständnis mit dem Geistlichen der St. Johannis-Kirche gibt der Herzog die Genehmigung zur Erbauung einer Kapelle an der Nord-Ost-Seite des Johannis-Friedhofes. Der Rat erhält das Patronat über die darin zu errichtenden Altäre und Benefizien zu Lehn.
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