30. April 1359
Herzog Ernst versichert, keine Kirchen, Kapellen noch geistliche Lehen in Göttingen und seiner Gemarkung an den Deutschen Orden zu verkaufen oder einzutauschen. Unter dem 2. Mai desselben Jahres herzogliches Versprechen, kein kirchliches Patronatsrecht Deutschrittern oder anderen Orden zu übertragen.
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