1331
Für die unruhigen Zeitläufte ist kennzeichnend, daß der Rat ein Schadenbuch ("liber dampnorum") anlegt, in dem die den Bürgern und Einwohnern von Fürsten und Adeligen zugefügten Schäden aufgeführt sind.
29. August 1331
Göttingen vereinigt sich mit Einbeck auf ein Jahr gegen Übergriffe Herzog Ottos und der Amtleute. Besitz von Bürgern oder Einwohnern der anderen Stadt ist nicht zu pfänden und zu besetzen, sondern der Schuldner in seiner Stadt zu verklagen.
28. September 1331
Einen ähnlichen Vertrag schließen Göttingen und Witzenhausen. Für Streitigkeiten ist ein auf der Mitte zwischen Witzenhausen und Friedland abzuhaltendes Schiedsgericht zuständig.
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