Karl Schumann

wurde am 28. März 1933 nach einer Haussuchung zusammen mit 8 anderen Mündener Kommunisten festgenommen. Bei den Durchsuchungen wurden Zersetzungsmaterial, eine Schreibmaschine und mehrere rote Fahnen sowie politische Protokolle beschlagnahmt.1

Schumann wurde zusammen mit seinen Mithäftlingen in Göttingen inhaftiert.2 Bereits am 30. März schickten die Verhafteten eine Beschwerde über die Inschutzhaftnahme an den Landrat. Dies gehörte zum Standardvorgehen gefangener KPD'ler bei Inhaftierung.3

Anfang Juni wurde Schumann, wie alle längerfristig in Schutzhaft Inhaftierten, in das Konzentrationslager Moringen überstellt. Dort beteiligt er sich an dem Hungerstreik der Gefangenen vom 21. bis 26. Juni.4 Seiner Bitte um Urlaub nach Beendigung des Hungerstreiks wurde nicht stattgegeben.

Im September gehörte Karl Schumann nicht zu den Entlassenen. Im Polizeibericht heißt es dazu: Sch. war einer der geistigen Leiter der Mündener K.P.D. Er organisierte die R.G.O. und war auch der Leiter derselben. Es ist auch mit Sicherheit anzunehmen, daß er die Skizzen in der hier s.Zt. erscheinenden Hetzschrift „Mündener Rote Latüchte" gefertigt hat (Karl Schumann war Zeichner von Beruf. RD). Eine Betätigung im staatsfeindlichen Sinne im Falle seiner Entlassung ist mit Bestimmtheit anzunehmen. Eine Entlassung dürfte nicht in Frage kommen. Sein Bruder, ein führender Kommunist von Kassel, ist flüchtig.5

Anfang Oktober wandte sich Schumann mit der Bitte um Entlassung an den Landrat6 und wiederholte diese Bitte Ende des Monats beim Regierungspräsidenten.7 (Schumann an Reg.Präs. PDF)

Der Lagerkommandant in Moringen schaltete sich am 30. Oktober in den Beurteilungsreigen ein. Schumann hätte sich während der Zeit seiner Unterbringung im hiesigen Konzentrationslager gut geführt und fleissig gearbeitet, Hausstrafen brauchten gegen ihn nicht verhängt werden. Eine Entlassung wird befürwortet.8

Noch einmal Mitte November präzisierte die Mündener Polizei ihre Ablehnung von Schumanns Entlassung: Er wäre RGO-Führer bei der Dingelstädter Tabakfabrik Neumann, auch in Münden hat er diese Organisation geleitet. Sch. ist also als Funktionär anzusehen. (Er ist ein) Hetzer übelster Art (...). Sein Bruder Willi Schumann ist bezahlter Funktionär der Bezirksleitung Hessen und Waldeck und flüchtig. Entlassung Karls könnte eine Zusammenarbeit der Brüder begünstigen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß der Gesuchsteller sich nach seiner Entlassung staatsfeindlich betätigen wird.9

Das Datum der Entlassung Karl Schumanns aus der Schutzhaft im Konzentrationslager Moringen ist unklar. Unklar ist ebenfalls, ob er noch von den Verlegungsaktionen aus dem Lager in die Papenburger Emslandlager im Oktober und die nach Oranienburg im November betroffen war.



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Quellen:

Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden I. Kreisarchiv Göttingen, LA HMÜ 94.

Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II. Kreisarchiv Göttingen, LA HMÜ 85.



1Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden II, S. 12, 28.3.1933 - Ortspolizei Münden - Hausuchungen und Festnahmen KPD.

2Schutzhaft und politische Polizei Hann. Münden I, S. 13, 30.3.1933 - Ortspolizei Hann-. Münden - Aktennotiz Neubauer.

3Ebenda, S. 13, 4.4.1933 - Landrat an Reg.Präs. Hildesheim - Bitte um Abweisung der Beschwerden der Inhaftierten.

4Ebenda, S. 74, 24.6.1933 - Lagerkommandant Moringen an Landrat - Schumann

5Ebenda, S. 75, 26.9.1933 - Ortspolizei Münden - Bericht Schumann.

6Ebenda, S. 76, 2.10.1933 - Karl Schumann an Landrat.

7Ebenda, S. 77–78, 30.10.1933 - Karl Schumann an Reg.Präs. Hildesheim - Eingabe Haftentlassung.

8Ebenda, S. 79v, 30.10.1933 - Bescheinigung Schumann vom Lagerkommandant Moringen.

9Ebenda, S. 79, 14.11.1933 - Ortspolizei Münden an Landrat - Ablehnungsgründe für Schumanns Haftentlassungsgesuch.

Rainer Driever