Stationen der Stadtgeschichte

1828 - Hinrichtung des Doppelmörders Beinhorn

Beim Blick in die Vergangenheit wird der Betrachter oft von einem widersprüchlichen Gefühl der Nähe und der Ferne bewegt, schwankt er zwischen einem "die Menschen bleiben sich immer gleich" und einem "das ist mir völlig fremd". Wohl nirgendwo wird deutlicher, wie fern uns geschichtlich eigentlich nahe Zeiten sind, als bei Rechtsprechung und Strafverfolgung. So war es in der "guten alten Zeit" des Biedermeier, deren Charme Carl Spitzweg in seinen Bildern festgehalten hat, noch völlig selbstverständlich, Verbrecher im Rahmen eines öffentlichen Spektakels blutig hinzurichten.

Dieses Schicksal ereilte auch Christoph Beinhorn aus Grone am 10. Oktober 1828. Als Vergeltung für den aus Habsucht begangenen Mord an Vater und Schwester wurde er auf der Richtstätte auf dem Leineberg öffentlich - wie es in einem zeitgenössischen Flugblatt heißt - "mit Keulen zerschlagen und nachher sein Körper auf das Rad geflochten." Weiter schreibt der Verfasser dieses für einen Groschen verkauften Blattes:

"Auf dem grausenvollen Todes-Wege
Pocht voll Schmerzerwartung bang dein Herz;
Lastersohn, es sind die letzten Schläge
Deines Bluts, bald hemmt sie Tod und Schmerz.
Gnade! Gnade! bebt von manchem Munde,
Tief erschauernd vor der Marterpein;
Aber durch der ganzen Menschheit Kunde
Tönts: Vergeltungsrecht wird ewig seyn!"
Die letzte öffentliche Hinrichtung unter der Gerichtslinde auf dem Leineberg fand am 20. Januar 1859 statt.
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