Rudolf Smend (1882 - 1975) |
Jurist
Gedenktafel |
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![]() Rudolf Smend zählte bereits zu Lebzeiten zu den bedeutendsten Rechtsgelehrten seiner Generation. Seine Arbeiten, zunächst zum Staats- und Verfassungsrecht, später vor allem zum Verhältnis von Kirche und Staat, galten rasch als bahnbrechend und wirkten weit über seine Lebenszeit hinaus. Insbesondere hat die in seinem frühen Hauptwerk von 1928 "Verfassung und Verfassungsrecht" niedergelegte "Integrationslehre" als moderne Staatstheorie eine bleibende Bedeutung entfaltet, nicht zuletzt für den Aufbau eines demokratischen Staates in Deutschland nach 1945. Wenn heute Grundrechte als eine Werteordnung verstanden werden, so geht dieses Verständnis ganz wesentlich auf Smends "Integrationslehre" zurück. Schon früh hat Rudolf Smend in zahlreichen Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitgewirkt. Er war Mitunterzeichner des "Stuttgarter Schuldbekenntnisses", mit dem die evangelischen Kirchen Deutschlands sich im Oktober 1945 zu ihrer Mitschuld an den Verbrechen der Nationalsozialisten bekannten. Smend wurden vier Ehrendoktorwürden verliehen und zwei Festschriften gewidmet. Er war Mitbegründer der "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht" und gehörte 1948 bei der Wiederaufnahme des "Archivs des öffentliches Rechts" zu den Herausgebern. 1946-1955 gehörte Rudolf Smend dem Rat der EKD an. |
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