Rudolf Smend (1882 - 1975)

Jurist

Gedenktafel

Rudolf Smend Carl Friedrich Rudolf Smend wurde am 15. Januar 1882 in Basel als Sohn des Theologen gleichen Namens geboren. 1889 folgte der Vater einem Ruf nach Göttingen, wo sein Sohn Rudolf aufwuchs. Ab 1900 begann Rudolf Smend mit Studien in Basel, Berlin, Bonn und Göttingen, welche er 1904 in Göttingen mit einer preisgekrönten Dissertation über das Verhältnis der preußischen Verfassungsurkunde zur belgischen abschloss. Nach seiner Habilitation lehrte er in Greifswald, Tübingen und Bonn bevor er 1922 an die Universität Berlin berufen wurde. 1935 musste er auf Druck der nationalsozialistischen Machthaber von der Reichshauptstadt in die "Provinz" wechseln und einen Ruf nach Göttingen annehmen. Dort ist er bis zu seinem Lebensende geblieben. Nach dem Krieg war er der erste Nachkriegsrektor der Universität Göttingen und trug maßgeblich zur schnellen Wiederaufnahme des Lehr- und Forschungsbetriebes bereits zum Wintersemester 1945/46 bei. Rudolf Smend starb am 5. Juli 1975 in Göttingen.

Rudolf Smend zählte bereits zu Lebzeiten zu den bedeutendsten Rechtsgelehrten seiner Generation. Seine Arbeiten, zunächst zum Staats- und Verfassungsrecht, später vor allem zum Verhältnis von Kirche und Staat, galten rasch als bahnbrechend und wirkten weit über seine Lebenszeit hinaus. Insbesondere hat die in seinem frühen Hauptwerk von 1928 "Verfassung und Verfassungsrecht" niedergelegte "Integrationslehre" als moderne Staatstheorie eine bleibende Bedeutung entfaltet, nicht zuletzt für den Aufbau eines demokratischen Staates in Deutschland nach 1945. Wenn heute Grundrechte als eine Werteordnung verstanden werden, so geht dieses Verständnis ganz wesentlich auf Smends "Integrationslehre" zurück.

Schon früh hat Rudolf Smend in zahlreichen Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitgewirkt. Er war Mitunterzeichner des "Stuttgarter Schuldbekenntnisses", mit dem die evangelischen Kirchen Deutschlands sich im Oktober 1945 zu ihrer Mitschuld an den Verbrechen der Nationalsozialisten bekannten.

Smend wurden vier Ehrendoktorwürden verliehen und zwei Festschriften gewidmet. Er war Mitbegründer der "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht" und gehörte 1948 bei der Wiederaufnahme des "Archivs des öffentliches Rechts" zu den Herausgebern. 1946-1955 gehörte Rudolf Smend dem Rat der EKD an.


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