5. Dezember 1664
Die Einlösung des verpfändet gewesenen Schulzenamtes, des Zolles, der Münze und des Wechsels durch den Herzog nimmt der Stadt wesentliche Teile der Selbständigkeit und zeigt erneut das Bestreben der Landesherrschaft, die Rechte der Städte zu beschränken.
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