1611
Vorübergehend tritt die Pest wieder in Göttingen auf.
8. März 1611
Schwere Beeinträchtigung der städtischen Selbstverwaltung durch den Herzog: die Kirchengewalt wird vom Rat auf das Konsistorium gelegt, eine Ausnahme nur die St. Marien-Kirche, deren Pfarrer der Rat im Wechsel mit der Kommende bestellt. Auch der Pädagogiarch ist vom Konsistorium zu bestätigen, der Generalsuperintendent übt die Aufsicht über das Pädagogium aus, das damit praktisch eine herzogliche Landesschule wird. Die Prüfung der Kalandsrechnungen obliegt jetzt ebenfalls dem Generalsuperintendenten.
19. April 1611
Noch schärferer Eingriff in die Selbstständigkeit der Stadt durch herzogliche Veränderung der Ratswahl. Nicht mehr die Stände wählen allein, sondern die gesamte Bürgerschaft. Es sind dem Landesherrn 24 Persönlichkeiten vorzuschlagen, über derden Bestätigung oder Ablehnung er entscheidet.
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