1519 bis 1523
Auf Drängen des Herzogs und nur gegen dessen ausdrückliche Verpflichtung der Wahrung der städtischen Privilegien und Gerichtshoheit, später noch gegen Verpfändung des Schultheißenamtes, nimmt Göttingen an der Hildesheimer Stiftsfehde zwischen Bischof Johann IV. von Hildesheim und Herzog Erich I. teil.
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