16. Oktober 1500
Die von Landgraf Wilhelm von Hessen 1493 übernommene Schutzherrschaft über die Stadt auf weitere 12 Jahre ausgedehnt.
17. Dezember 1500
Schlichtung der Streitigkeiten Göttingens mit Herzog Erich 1. durch Vermittlung Bischofs Barthold von Hildesheim und der Städte Einbeck, Hannover, Hildesheim und Northeim. Göttingen muß den Herzog als Landesherrn anerkennen, ihm daher die schuldigen Einkünfte zahlen, ihn an der Ausübung seiner Rechte nicht behindern. Dagegen nimmt der Herzog die Stadt in seinen Schutz und setzt sie erneut in den Genuß ihres Besitzes ein, ihre Güter sollen nicht neu belastet werden.
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