25. Januar 1385
Der Rat stellt für 3 Jahre einen Weingärtner an. Beweis für mittelalterlichen Weinbau in Göttingen.
24. Oktober 1385
König Wenzel regelt für Göttingen Maßnahmen des Landfriedens und Landrichters. Es darf nur eine Sache anhängig gemacht werden, und nur der herzogliche Landrichter hat Vollmacht. Bei Ladung ist dem Beklagten der Klagegrund bekanntzugeben. Vor Sühnung ihres Verbrechens können Landfriedensbrecher nicht klagen.
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