9. Oktober 1362
Der Rat erhält von Herzog Ernst die Genehmigung zur Errichtung neuer Befestigungen (Gräben, Wall, Mauern, Tore, Türme, Bergfriede) und führt diese Werke in den nächsten Jahren und Jahrzehnten durch. Damals werden die Neustadt und das als "dat olde dorp” bezeichnete alte Gutingi miteinbezogen. Die Stadt bekommt damit den durch den Wall gegebenen Umfang, den sie im Wesentlichen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts behalten hat.
|