18. April 1356
Nach Obergriffen herzoglicher Beamter gegenüber dem Klerus bestätigt der Herzog diesem Besitz und Genuß seiner Güter und verspricht Schutz gegen Ungerechtigkeiten. Die Geistlichkeit hat das Recht auf kirchliche Testamente und Stiftungen, für Streitigkeiten zwischen ihr und weltlichen Beamten ist das geistliche Gericht zuständig.
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