1334
Im Wordzinsbuch ältesterhaltenes Häuserverzeichnis. Danach sind in der damaligen eigentlichen Stadt (St. Jakobi-, St. Johannis-, St. Nikolai-Pfarre) 452 Worde, d. h. Hausgrundstücke vorhanden. Darin früheste Nennung einer Badstube, der an der Leinebrücke vor dem (inneren) Groner Tore gelegenen Groner Badstube. Ebenso erscheint im Wordzinsbuch erstmalig die Synagoge..
24. Juli 1334
Hermann und Gottschalk von Plesse verkaufen Omborn mit Gericht, Vogtei und Diensten für 20 Mark lötigen Silbers an die Göttinger Bürger Herwig Rode und Johann Bernhard und behalten sich das Rückkaufsrecht zum gleichen Preise vor.
25. Juli 1334
Landgraf Heinrich von Hessen nimmt mit seinen Brüdern Ludwig und Hermann gegen jährliche Zahlung von 30 Mark Göttingen auf 3 Jahre. in seinen Schutz wie die Stadt Kassel und andere Untertanen. Bei Streitigkeiten zwischen hessischen und braunschweigischen Amtleuten sollen die Hessen die Göttinger Bürger nicht schädigen dürfen.
9. August 1334
Alter und neuer Rat beschließen die erste Feuerordnung der Stadt, nach der jeder Bürger und Mitbewohner zur Hilfe verpflichtet ist.
29. September 1334
In den Statuten Erwähnung eines "magister carnificum”, womit eine Berufsgenossenschaft der Knochenhauer als vorhanden anzusehen ist.
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