Chronik für das Jahr 1316

Chronik vorwärtsblättern Chronik zurückblättern

1316

In einer Fassung von 1341 die ältesten Ratsbestimmungen über das Brotbacken von 1316 erhalten. Erste Nennung des Bäcker-Gildehauses (Markt, Ecke Weender Straße 9).

19. Februar 1316

Zwischen Abt und Konvent des Klosters Walkenried und dem Göttinger Rat eine Übereinkunft getroffen. Das Kloster erhält Freiheit von allen städtischen Lasten und zahlt dafür 33 Mark reinen Silbers. Es darf außer den bestehenden Besitzungen keine weiteren in der Stadt und deren Feldmark erwerben. Die ihm zustehende Viehzahl wird festgesetzt. Immobilien-Vererbungen an das Kloster seitens Göttinger Bürger müssen innerhalb eines Jahres verkauft werden, im anderen Falle verkauft die Stadt sie zum Nutzen des Konvents (bezeichnend für Einstellung des Rates gegenüber geistlichem Bodenbesitz!). Streitigkeiten zwischen Walkenried und Göttinger Bürgern soll der Rat innerhalb von 3 Monaten schlichten, sonst kommt die Klage vor den ordentlichen Richter.


Chronik vorwärtsblättern Chronik zurückblättern


Impressum