21. Januar 1305
Bestätigung des schon von seinen Eltern gewährten Rechtes der Mahlmetze für die 5 damaligen Göttinger Mühlen durch Herzog Albrecht.
26. April 1305
Verzieht Graf Ludwigs von Everstein auf den von Herzog Albrecht an das Kloster Walkenried verkauften Göttinger Zehnten.
1. Juli 1305
Landesherrliche Genehmigung und Abgabenfreiheit für den Erwerb zweier Höfe in Göttingen und 6 Hufen in der Feldmark durch das Kloster Walkenried.
25. Juli 1305
Herzog Albrecht übergibt die St. Georgs-Kapelle der Kalandsbruderschaft zu Eigen.
11. September 1305
Ekhardus, Provincial des Prediger-Ordens, bestätigt die unter dem 25. Mai des Vorjahres gegebene Versicherung des Prediger-Klosters, dieses ohne Zustimmung des Rates nicht zu vergrößern.
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