17. Mai 1292
Die Herzöge Otto und Albrecht sichern den Göttinger Bürgern allen Schutz im eigenen Lande und nach Möglichkeit auch außerhalb zu und versprechen ihnen die gleichen Rechte, Freiheiten und Geleit wie denen zu Lüneburg und Hannover. Dies für den Göttinger Handel nach Norden bedeutungsvoll.
|