Chronik für das Jahr 1230

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um 1230

In der ältesten Urkunde des Stadtarchives ist von "consulibus et burgensibus” die Rede, damit ist für jene Zeit städtische Verfassung in Göttingen bewiesen. Göttingen stellt sich freiwillig wieder unter die welfische Hoheit durch eine Gesandtschaft Hugos von Dorfeld und Heinrichs von Hokenem und erhält die Verzeihung Herzog Ottos, des Kindes, für ihre zwangsweise Ergebung an eine fremde (d. h. staufische) Herrschaft und die Versicherung, sie niemals als Lehen zu vergeben.


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