Martin Strauss

wurde am 18.7.1907 in Pillau (Ostpreußen) geboren. Seine Eltern waren David und Meta Strauss (Geburtsname unbekannt). Sein Vater David war Bauingenieur und als Oberbaurat für die technische Instandhaltung der pommerschen und ostpreußischen Häfen zuständig. Dies ist insofern bemerkenswert, als David Strauss Jude war. Zusammen mit seinem Bruder Ulrich wuchs Martin Strauss in einem liberal geprägten Elternhaus auf.

Strauss besuchte die humanistischen Gymnasien in Gumbinnen und Stettin und legte dort 1925 das Abitur ab. Nach seinem Abschluss arbeitete er als Werkarbeiter (Volontär) ein halbes Jahr bei der staatlichen Werft in Stettin. Im Anschluss begann er ein Studium der Physik. Zunächst verbrachte er ein Semester an der Technischen Hochschule Charlottenburg, wechselte dann aber auf die Universität Berlin. Nach vier Semestern wechselte er abermals den Studienort. Ab 1928 studierte er in Göttingen, eine folgerichtige Wahl für einen aufstrebenden Physiker Ende der 1920er Jahre. In Göttingen studierte Strauss weitere 5 Semester und widmete sich ab 1930, ohne sein Studium beendet zu haben, seiner Dissertation.1

Während seiner Göttinger Studienzeit begann Strauss sich in der KPD-Ortsgruppe zu engagieren. Im Februar 1930 erhielt er z.B. Fahrtgeld für eine Fahrt nach Gieboldehausen.2 Anfang September 1931 wurde Martin Strauss im Zusammenhang mit der Polizeiaktion gegen den Bund der Eidgenossen festgenommen. Die Aktion richtete sich gegen Zersetzungsversuche gegen die Reichswehr in Göttingen. Strauss wurde ausdrücklich als Führer der Roten Studentengruppe inhaftiert, aber bereits nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die bei ihm beschlagnahmten Flugblätter reichten für ein weiteres Vorgehen der Polizei nicht aus.3

Spätestens im Dezember 1931 stellten einige Personen beim Rektor der Göttinger Universität den Antrag auf Zulassung als studentische Vereinigung unter dem Namen Rote Studentengruppe. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten, neben ungefähr zehn weiteren Personen, Martin Strauss, Adolf Cordes (Adolf Cordes)und Hannah Vogt.4 (Rote Studentengruppe)

Nach der Machtübertragung wurde der Student Martin Strauss am 4.4.33 ausdrücklich als Funktionär der Roten Studentengruppe in Schutzhaft genommen.5 Nachdem Strauss noch zusammen mit anderen Inhaftierten einen weiteren Antrag auf einen Osterurlaub gestellt hatte, wurde er am 15.4.1933 aus der Schutzhaft im Polizeigefängnis entlassen.6

Strauss, der zu der Zeit finanziell von seinen Eltern unterstützt wurde,7 arbeitete nach seiner Haftentlassung an der Herstellung des inzwischen illegalen Roten Stürmers mit, der Wochenzeitung der Göttinger KPD-Gruppe.

Ende April war bereits die Nummer 3 des Roten Stürmers aufgetaucht. Deswegen saßen ab Anfang Mai 1933 vier Göttinger KPD'ler in Schutzhaft (Schaper, Kräusslein, Kreitz und Möhring). Strauss war an der Herstellung dieser Ausgabe beteiligt, indem er die geschriebenen Matrizen weitergab.8

Zusammen mit seinen Kommilitonen Adolf Cordes und Wilhelm Hoffmann führte Martin Strauss die Arbeit weiter. Die drei Studenten verfolgten damit u.a. die Absicht, die bereits einsitzenden Genossen zu entlasten. Am 18.5.1933 sollte wiederum eine Ausgabe angefertigt werden. Zu diesem Zweck transportierte der Student Wilhelm Hoffmann an diesem Tag einen Vervielfältigungsapparat, wurde aber unterwegs gestellt und festgenommen. Der Apparat wurde sichergestellt, die bereits angefertigten Wachsbögen und Manuskripte wurden allerdings nicht gefunden. Einen Tag nach Hoffmann wurde Martin Strauss am 19. Mai festgenommen.9 Am 31. Mai wurde zudem der Student Adolf Cordes wegen Verdachtes der Mithilfe bei der Vorbereitung zur Herstellung des illegalen Roten Stürmer verhaftet.10

Während seine beiden Kommilitonen geständig waren und für eine Einweisung in ein Arbeitslager vorgesehen wurden, wurde das Engagement vom Martin Strauss anders beurteilt. Er galt der Polizei und der Staatsanwaltschaft als geistiger Urheber der Aktion. Deshalb und wegen seiner Beteiligung an der Herstellung des vorausgehenden Exemplars des Roten Stürmers wurde Strauss in Haft belassen. Das Amtsgericht hatte einen Haftbefehl gegen Strauss abgelehnt, deshalb wurde er im Polizeigefängnis festgehalten. Dort gelang es ihm zweimal, Kontakt mit der Außenwelt aufzunehmen. Ende Mai 1933 konnte er einen Kassiber an seinen Freund Hoffmann (Wilhelm Hoffmann) absetzen. Darin ging es um die Frage, ob es Zweck habe, aus dem Gefängnis zu fliehen. Strauss kam zu dem Ergebnis, das sich das Türmen, d.h. das Entweichen erst lohne, wenn eine Strafe von 2 Jahren Zuchthaus zu erwarten sei (…).11 Am 26.5.1933 erschien zudem die Angestellte Ilse Harzig auf der Polizeiwache und äußerte den Wunsch, mit Strauss zu sprechen. Dies wurde ihr verweigert, da aus Ermittlungsgründen eine Absonderung der BeschuldiFgten von der Außenwelt verhängt worden war. Im Polizeibericht ist dazu zu lesen: Hierauf äußerte die Harzig, sie fände es komisch, daß sie jetzt keinen Zutritt zu Strauß haben sollte, zumal sie doch am Himmelfahrtstag gegen 15 Uhr mit Strauß gesprochen habe.12 Das führte zu einer internen Untersuchung gegen einen Polizeimeister.

Am 29.6.1933 wurde Martin Strauss in das Gerichtsgefängnis Göttingen verlegt.13

Für den 11.7.1933 wurde vom Regierungspräsidenten eine Überführung in ein Arbeitslager für Cordes, Hoffmann und Strauss bewilligt.14 Dafür sollten die drei Studenten am 12.7.1933 aus der Schutzhaft entlassen werden. Dies war für Martin Strauss nicht mehr relevant, da mit der Verlegung in das Gerichtsgefängnis auch gegen ihn der Prozess vorbereitet wurde.

Der Prozess fand am 31.7 1933 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen statt. Basis der Verhandlung war ein Vergehen gegen die Verordnung vom 4.2.1933 – Herstellung und Verbreitung kommunistischer illegaler Druckschriften. Der Vertreter der Anklage, Ass. Dr. Effenberg, beantragte gegen Schaper, Kräusslein, Weitemeier und Kreitz je 9 Monate, gegen Ortmanns, Strauss und Möhring je 6 Monate Gefängnis.

Das Gericht, dessen Vorsitzender Landgerichtsrat Meierhoff war, ging über den gestellten Antrag hinaus. Es wurden verurteilt:
Schaper und Weitemeier zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, Kräusslein, Möhring und Strauss zu je einem Jahr Gefängnis, Kreitz und Ortmanns zu je 10 Monaten Gefängnis.
15 (Urteil PDF)

Am 1.8.1933 wurde das Gerichtsgefängnis Göttingen durch Oberstaatsanwalt Effenberg angewiesen, Martin Strauss in Haft zu nehmen.16 Knapp drei Wochen später wurde Strauss an das Strafgefängnis Hameln überwiesen. Seine Haft wurde unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft vom 29.6.33 – 30.6.1933 berechnet, geführt wurde er unter der Häftlingsnummer 1027/33.17 Fünf Tage nach seiner Einlieferung in Hameln schrieb sein Vater David einen Brief an das Gerichtsgefängnis Göttingen. Die Überführung des Sohnes nach Hameln war augenscheinlich noch nicht in der Familie bekannt. In seinem Brief bat David Strauss um die Erlaubnis, seinem Sohn einige Bücher (Mein Kampf, Kampf um Berlin von Josef Goebbels und Bücher von Werner Beumelburg) sowie Rasiermesser, Abziehriemen, Schere und Nagelbürste übersenden zu dürfen.18

Ende des ersten Haftmonats in Hameln wandte sich die Mutter von Strauss an die Anstaltsleitung. Sie bat um eine Besuchserlaubnis für den Bruder des Inhaftierten, Ulrich Strauss, der als Garteninspektor bei Dresden arbeitete. Diese wurde für den 4.9.1933 erteilt, am 28.5.1934 besuchte ihn seine Mutter Meta in Hameln und am 15.7.1934 bekam Strauss noch einmal Besuch von seiner alten Wirtin in Göttingen, Minna Hoffmann.19

David Strauss, Martins Vater, wandte sich am 19.10.1933 erneut mit einem Gesuch über zu gewährende Zeitungslektüre an die Anstaltsleitung. Ähnlich wie die erste Auswahl, folgte wohl auch die zweite eher taktischen Motiven. Strauss wandte sich an die Anstaltsleitung: Martin Strauss ist auf ausdrückliche Veranlassung von Polizeidirektor Gnade Bezieher des einmal wöchentlich erscheinenden „Wirtschaftlichen Beobachter“ gewesen, damit ersterer sich allmählich in die wirtschaftlichen Gedankengänge des Nationalsozialismus sollte einarbeiten lernen. (…) Ich bitte sehr ergebenst, sich damit einverstanden erklären zu wollen, dass mein Sohn den „Wirtschl. Beobachter“ auch weiterhin erhalten und lesen darf.20 Auch das Büchergesuch von Martin Strauss Anfang November 1933 dürfte z.T. diesem Motiv geschuldet sein.21

Im Gegensatz zu den plakativen Bücherwünschen standen Strauss' Bemühungen, konspirative Kommunikationsversuche zu unterstützen. Das Anstaltspersonal des Gerichtsgefängnisses Göttingen hatte einen kommunistischen Chiffrierschlüssel beschlagnahmt, der von dem kommunistischen Funktionär, Student Martin Strauss, im hiesigen Polizeigefängnis verfasst und als Kassiber benutzt worden war. Strauss hatte den Monat Juni im Gerichtsgefängnis Göttingen verbracht. Die Entschlüsselung gestaltete sich anscheinend einigermaßen schwierig, denn die Ortspolizei Göttingen wandte sich erst im Oktober 1933 damit an die Stapo-Stelle Hannover. Dem Code lag ein Schlüsseltext zugrunde, wobei bei der Entschlüsselung die einzelnen Worte den Zähler und die jeweiligen Buchstaben im Worte den Nenner der aufgezeichneten Zahlen bildeten. Strauss wandte sein mathematisches Talent nicht nur in der Physik an.22

Auch die Einhaltung der Anstaltsordnung wurde vom Gefängnispersonal gegenüber Strauss angemahnt. Am 4.9.1933 hatte er ungenehmigte Zigaretten von seinem Bruder erhalten, am 3.11.1933 grüßten sich Strauss und Rudi Kräusslein, ebenfalls ein Jahr wegen des Roten Stürmers in Haft, auf dem Hofgang mit dem KPD-Gruß, indem sie die rechte Faust ballten und den Arm hoben. (Dazu Kräusslein: Habe mir die Hand an die Mütze gelegt aber nicht die Faust geballt.)
Anlässlich der Befragung zu dem Vorfall äußerte sich Strauss am 9.12.1933 dazu:
Aus einer kommunistischen Überzeugung, die er bis vor einigen Wochen noch gehabt habe, mache er keinen Hehl. Die sei ihm jedoch schon länger zweifelhaft geworden, doch Krauß (Kräusslein, RD) habe er das noch nicht klar erfahren lassen wollen, weil er dann als abtrünniger Arbeiter in den in den (unleserlich: Verriss?) käme.23

In der Einstufungsbeurteilung des Gefangenen Martin Strauss Anfang Februar 1934 waren sich der Pfarrer und der Anstaltslehrer weitgehend einig: Bewußt staatsfeindlich eingestellt. Spielt hier aus Berechnung den Ehrenmann. (…) gehört zu den kommunistischen Intellektuellen, die sich von ihrer staatsfeindlichen Einstellung nicht abbringen lassen.24 Strauss wurde nicht beschäftigt, seine Führung immer wieder bemängelt. So auch am 7.4.1934: (…) ein verschlossener, sehr mißtrauischer junger Mann, dessen Führung besser sein könnte. Die Strafe scheint ihn noch in keiner Weise erfasst zu haben. Reue und Einsicht sind bislang nicht festzustellen.25

Das Gnadengesuch von David Strauss im April 1934 fand vor diesem Hintergrund kein Gehör. Der Anstaltsleiter teilte ihm im Gegenzug mit, dass die seinem Sohn zur Verfügung gestellten Bücher diesem auf drei Monaten entzogen seien. Grund dafür sei die Übertretung der Hausordnung.26 Anfang des Monats war in der Zelle von Strauss ein behelfsmäßiges Kartenspiel gefunden worden, zudem wurden eine Kladde, ein Bleistift und mehrere beschriebene Zettel beschlagnahmt, die er entgegen der fehlenden Schreiberlaubnis besaß.27

Ein Brief des Oberreichsanwalts an die Gefängnisleitung in Hameln vom 23.4.1934 wies die Vorführung von Martin Strauss anlässlich eines Hochverratsprozesses (Strafsache Bäcker Bernhard Helm und Genossen), wahrscheinlich als Zeuge, an. Ob Strauss tatsächlich dort aussagte, muss an dieser Stelle offen bleiben.28

Strauss verbrachte seine Haft 1934 immer noch unbeschäftigt. Im Mai 1934 erfahren wir auch die Nummer seiner Zelle, die er inzwischen aufgrund des Abtransports von Gefangenen nach Papenburg allein bewohnt. Gegen Ende seiner Haft wurde sein Verhalten gegenüber dem Anstaltspersonal anscheinend regelkonformer. In einer Tagesbeobachtung vom 8. Mai wurde festgehalten: Sein Verhalten ist einwandfrei. Er fügt sich willig allen Anordnungen und macht sich sonst nicht auffallend bemerkbar.29

Ende Juli 1934 erhielt er noch einmal Post von seiner Mutter Meta bevor er am 7.8.1934 aus dem Strafgefängnis Hameln nach Göttingen entlassen wurde.30 In Göttingen wohnte er nicht mehr lange, nach kurzer Zeit übersiedelte er nach Stettin. Dort fand er Arbeit bei einer Radiofirma.

Ab dem Sommer 1935 wandte Strauss sich wieder der Physik zu. Bis Ende 1936 arbeitete er als Gast des Instituts für Theoretische Physik der Universität Kopenhagen bei Niels Bohr. (Bohr hatte im Sommer 1922 Vorträge in Göttingen gehalten, die international bekannt wurden und als „Bohr-Festspiele“ in die Wissenschaftsgeschichte eingingen.) Pläne, sich in Kopenhagen mit einem Radiogeschäft selbständig zu machen, zerschlugen sich bald; 1937 übersiedelte Strauss nach Prag.

Dort nahm Strauss sein Studium wieder auf, um es formal zu Ende zu führen. Im Reich selbst war dies nicht mehr möglich. Nach zwei Erlassen vom 29. Juni und vom 9. August wurden wie an allen Universitäten im Reich auch in Göttingen die kommunistischen und marxistischen Studenten von der Universität verwiesen. Betroffen davon war auch Strauss neben acht anderen Mitgliedern der Roten Studentengruppe.31 Im Juni 1938 wurde er in Prag zum Dr. rer. nat. promoviert, das Thema seiner Dissertation lautete: Mathematische und logische Beiträge zur quantenmechanischen Komplementaritätstheorie.

Durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger wurde ihm am 1.10.1938 die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Am 28.2.1939 heiratete er in Prag die Schneiderin Anna Löwova, die aus einer jüdischen Familie stammte. Allerdings war sie anlässlich ihrer ersten Ehe zur evangelisch-anglikanischen Religion konvertiert.

Wahrscheinlich noch kurz vor dem Einmarsch und der Unterstellung von Böhmen und Mähren unter deutsches Protektorat am 15./16.3.1939 nahm Martin Strauss eine Einladung nach England an. Nach einem Zwischenaufenthalt in Amsterdam, wo er auf seine Frau wartete, hielt er ab Mai 1939 am Mathematischen Institut des Imperial College in London Vorträge und konnte mit einem Stipendium versehen seine Forschung weiter treiben.

Nach Kriegseintritt Großbritanniens am 3.9.1939 wurden auf der Insel alle „feindlichen Ausländer“ interniert. Strauss und seine Frau verbrachten vier Monate auf der Isle of Man. Danach arbeitete er am Bedford College in London. Seine Arbeit dort wurde wiederum über ein Forschungsstipendium finanziert. Ab Mai 1941 erhielt er eine Stellung als Physiklehrer in der Bromsgrove County Highschool in der Nähe von Birmingham, die er bis August 1944 versah. Bis zum Kriegsende lehrte er als Dozent für Physik an verschiedenen Technischen Hochschulen. Seine Frau verdiente ihr Geld als Modegestalterin. Nach Kriegsende erhielten Martin Strauss und seine Frau die englische Staatsangehörigkeit.

1952 kehrte Strauss mit seiner Frau nach Deutschland zurück. Auf Einladung von Wilhelm Girnus, dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen der DDR, übernahm er das Institut für Mathematik an der Humboldt-Universität zu Berlin.32 Zudem leitete er die Arbeitsgruppe für Grundlagenforschung der Theorie der Teilchen und Felder. Das brachte ihn auch in Kontakt mit Robert Havemann, den er persönlich kannte und mit dem er Manuskripte austauschte.33 Martin Strauss starb 19.5.1978 in Berlin.



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Literatur und Quellen

Bund der Eidgenossen. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 156, Nr. 5.

Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1223.

Gefangenenpersonalakte Martin Strauss: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1224.

Gefangenenpersonalakte Rudolf Kräusslein: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 1220.

KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 155, Nr. 1a.

Material Hannah Vogt. Stadtarchiv Göttingen, Kl. Erwerbungen Nr. 118.

Sachse, C. (2006): Die politische Sprengkraft der Physik: Robert Havemann im Dreieck zwischen Naturwissenschaft, Philosophie und Sozialismus (1956-1962): Lit. Online verfügbar unter https://books.google.de/books?id=l_dW66tGkOgC.

Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft): Schutzhaft, Haussuchungen, Notverordnungen. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 1, Bd. 2.

Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik: Schutzhaft. Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Göttingen, Fach 31a, Nr. 2, Bd. 1.

Wolfgang Strauss: Auskünfte zu Martin Strauss, 2016.



1Gefangenenpersonalakte Martin Strauss, S. 25, 1.9.1933 - Lebenslauf sowie Auskunft Wolfgang Strauss, März 2016.

2Material Hannah Vogt, S. 3, Kassenbuch KPD Göttingen, Ausgaben Januar–1931.

3Bund der Eidgenossen, S. 7, 7.9.1931 - Göttinger Zeitung und Volksblatt zur Verhaftung „Eidgenossen“.

4KPD - Generalakten der kommunistischen Partei, S. 442, Ortspolizei, Bericht Griethe an Reg.Präs. Hildesheim, komm. Studentengruppen, 11.12.1931.

5Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 145, Bericht Griethe, Zahl der Schutzhäftlinge, 13. April 1933.

6KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 159, Ortspolizei, Beschwerde Karl Fischbach, 15.4.1933.

7Schutz des deutschen Volkes (Schutzhaft), S. 34, Nachprüfung zur Verfügung vom 27. April zur Übernahme der Haftkosten von Arendt und Reinecke, 20. Mai 1933.

8KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 228v, A. Gnade an Reg.Präs Hildesheim, betr. Entlassung Hoffmann und Cordes, 29.6.1933, Verfügung vom 14.6.1933.

9Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Übergangszeit, S. 170–172, 26.5.1933, Ortspolizei an Reg.Präs. Hildesheim - Bericht über die polizeiliche und politische Lage.

10Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 151, Bericht Ahlers, Schutzhäftlinge, vom 13. Juni 1933.

11Gefangenenpersonalakte Fritz Schaper, S. 37, 31.7.1933, Urteil des Landgerichts Göttingen gegen Schaper & Gen., S. 10.

12KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 215, Bericht Ippensen, Kontakt zu Gefangenen, 10.7.1933.

13Verordnung über Verhängung des Ausnahmezustandes und Schutz der Republik, S. 154, Bericht Ahlers, Schutzhäftlinge, vom 30. Juni 1933; Verfügung vom 13. März 1933, I. und II. 67.

14KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 229v, 11.7.1933 - Bewilligung Reg.Präs. Überweisung Arbeitslager Cordes, Hoffmann, Strauss.

15Ebenda, S. 244, Ortspolizei, Bericht Ippensen zum Prozess gegen KPD'ler. 31.7.1933.

16Gefangenenpersonalakte Martin Strauss, S. 61, 1.8.1933 - Oberstaatsanwalt Effenberg Göttingen an Gerichtsgefängnis Strauss und Weidemeier.

17Ebenda, S. 28, 19.8.1933 - – Einlieferung durch Staatsanwaltschaft Göttingen.

18Ebenda, S. 33, 24.8.1933 - Brief des Vaters an Gerichtsgefängnis Göttingen.

19Ebenda, S. 30, 53, 57, Besuchserlaubnisse.

20Ebenda, S. 42, 19.10.1933 - Brief des Vaters.

21Ebenda, S. 14, 7.11.1933 - Büchergesuch Strauss. Es enthielt: Gesuch über Bücher aus der Nationalen Bibliothek (Volkswirtschaftslehre, Geschichte, bolschewistisches Russland, Klassenkampftheorie und ihre Widerlegung, Das Dritte Reich von W. Schmitt, 6 Physikbücher).

22KPD - Spezialakten betreffend die kommunistische Partei, S. 262, Ortspolizei an Stapo-Stelle Hannover, komm. Chiffrierschlüssel, 28.10.1933.

23Gefangenenpersonalakte Rudolf Kräusslein, S. 8, 15.11.1933 - Anzeige Kräusslein und Strauss.

24Gefangenenpersonalakte Martin Strauss, S. 24, 4.2.1934 – Einstufungsbeurteilung.

25Ebenda, S. 45, 7.4.1934  – Tagesbeobachtung.

26Ebenda, S. 49, 28.4.1934 - Direktor Strafanstalt an Vater – Rücksendung des Entwurfs zu einem Gnadengesuch.

27Ebenda, S. 21, 13.11.1933 - Anzeigen.

28Ebenda, S. 52, 23.4.1934 - Oberreichsanwalt an Direktion Hameln.

29Ebenda, S. 50 und 54, 8.5.1934 – Tagesbeobachtung.

30Ebenda, S. 8, 7.8.1934 – Entlassungsvermerk.

31Becker, Heinrich; Dahms, Hans-Joachim 1998, S. 45, 1933 Relegation linker Studenten.

32Auskunft Wolfgang Strauss, März 2016.

33Sachse 2006, S. 101.

Rainer Driever