August Pläp

wurde am 4.3.1896 in Bochum geboren. Nach dem Besuch der Volksschule lernte er zunächst Maschinenschlosser. Danach absolvierte er drei Jahre eine gewerbliche Fortbildungsschule. Mit seiner Frau Maria (geb. Messerschmidt) hatte er fünf Kinder.1

Pläp stand der KPD nahe, folgt man den Ausführungen der Anklage von 1937, so nahm er ab 1925 an Versammlungen und Demonstrationen der KPD teil, las deren Zeitung und trat 1931 als Mitglied ein.

Anfang des Jahres 1932 wurde er in Göttingen inhaftiert. Er war mir zwei Personen am Silvesterabend unterwegs gewesen. Die Drei trafen auf jemanden, dem sie mit dem in linken Kreisen gut verstandenen Schimpfwort „Noske“ belegten. Daraufhin wurden sie von einem Angehörigen der Reichswehr zur Rede gestellt. Daraus entwickelte sich ein Handgemenge mit Hinzukommenden, in dem der Obergefreite durch ein Messer verletzt wurde. Pläp wurde vom Schöffengericht Göttingen wegen Körperverletzung und Beleidigung zu 1 Jahr und 1 Monat Gefängnis verurteilt.2

Bis zum Mai 1932 verbrachte Pläp seine Haft noch im Gerichtsgefängnis Göttingen. Dann wurde er in das Strafgefängnis Hameln verlegt. Eigentlich wäre Pläp erst im Februar 1933 entlassen worden, anscheinend fiel sein Fall aber unter die „Schleicher-Amnestie“ und er verließ das Gefängnis bereits am 23.12.1932.3

Nach der Machtübergabe blieb Pläp von Schutzhaft verschont. Den Prozessunterlagen von 1937 zufolge, die in auffälligem Gegensatz zum Fehlen seines Namens in den Akten der Zeit stehen, blieb Pläp eifriger Kommunist und war für die KPD lange Zeit hindurch tätig. Dies äußerte sich vor allem darin, dass Pläp seine Wohnung zur Verfügung stellte, um mit einer kommunistischen Hörergemeinschaft Radio Moskau zu hören. 4 Das so Gehörte soll Pläp weiter verbreitet haben.

Die Anklageschrift führt zu Pläps Engagement weiter aus: Gegen Neujahr 1933/34 führte er den Ehemann Berner an ein bei ihn aufgehängtes, mit Laub bekränztes Leninbild. Zunächst fragte er den Zeugen, ob er den Mann kenne. Als Berner das verneinte‚ erklärte er‚ es sei Lenin; er habe das Bild bekränzt, weil Lenin Geburtstag habe. (Dieser war am 22. April, am 21. Januar war Lenins Todestag, RD).(...)

In der Nacht vom 7. zum 8. Juni 1935 sang der Angeschuldigte in der Gastwirtschaft Stieg in Göttingen laut kommunistische Lieder, unter anderem: "Ein jeder Propeller sind Surren und Rot Front" (!)und die "Internationale". Daraufhin wurde er am 13. August 1935 in Schutzhaft genommen. Bei einer am selben Tag in seiner Wohnung stattgefundenen Durchsuchung wurden in einem Wäscheschrank - zwischen der Wäsche versteckt - kommunistische Bücher vorgefunden. Am 27. Mai 1936 wurde er alsdann nach Belehrung wieder aus der Schutzhaft entlassen.

Trotzdem hätte Pläp sein kommunistisches Treiben fortgesetzt.5 Er wurde wie seine Mitangeklagten Gustav Kuhn (Gustav Kuhn) und Karl Meyer (Karl Meyer) Ende November 1936 im Gerichtsgefängnis Göttingen inhaftiert wurde. Die Anklageschrift wurde erst im August 1937 fertiggestellt. Am 14. September 1937 fand der Prozess vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts in Kassel (A.O. Js 284/36) statt.6 (Urteil 14.9.1937 PDF)

Es ist nicht bekannt, welches Urteil August Pläp erhielt.



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Quellen

Gefangenenpersonalakte August Pläp: Strafgefängnis Hameln. Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann. 86 Hameln Acc. 143/90 Nr. 130.

Nachlass des Arbeiters Karl Meyer, Göttingen: politische Haft. Stadtarchiv Göttingen, Kleine Erwerbungen Nr. 76.



1Gefangenenpersonalakte August Pläp, S. 23–24, 8.5.1932 Lebenslauf.

2Ebenda, S. 27, Urteil Schöffengericht Göttingen.

3Ebenda, S. 10, Stammblatt August Pläp.

4Nachlass des Arbeiters Karl Meyer, Göttingen, S. 7, Der Generalstaatsanwalt, O.Js. 284/36, Kassel, den 3. August 1937, Anklageschrift.

5Ebenda, S. 8.

6Ebenda, S. 9, Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht für Hessen, Zweigstelle Kassel, Aufhebung Urteil, 15.9.1949.

Rainer Driever