Stationen der Stadtgeschichte

1964 - Neuordnung von Stadt und Landkreis

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Göttingen ein Stadtkreis, dessen Fläche sich auf die seit dem 19. Jahrhundert unveränderte Feldmark der Stadt beschränkte. Eingebettet war es in den Landkreis Göttingen, zu dem auch Herberhausen, Geismar, Grone, Nikolausberg und Weende gehörten.

Diese Orte, die die Stadt in engem Gürtel umgaben, schnürten jede größere Entwicklung ab: Es fehlte an dringend benötigtem Bauland für neue Wohnungen, für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie und nicht zuletzt für die notwendige Ausdehnung der Universität über die Innenstadt hinaus. Nach langwierigen Verhandlungen und nachdem bereits im Jahr zuvor Herberhausen eingemeindet worden war, brachte endlich das am 1. Juli 1964 erlassene Gesetz über die Neugliederung des Landkreises Göttingen und der Stadt Göttingen – kurz Göttingen-Gesetz genannt – den entscheidenden Durchbruch. Zwar verlor Göttingen jetzt seine Kreisfreiheit, konnte aber zugleich durch die Eingliederung von Geismar, Grone, Nikolausberg und Weende sein Gebiet um mehr als das Doppelte vergrößern.

Damit war der Rahmen gezimmert, in dem die Stadt, die zudem durch Überspringen der 100000-Einwohner-Marke in die Liga der Großstädte aufstieg, ihre Zukunft gestalten konnte. Neue Industriegebiete, ja ganze Stadtteile – Holtenser Berg, Weende-Nord – entstanden, und die Universität schuf sich zwischen Nikolausberg und Weende ein neuen Zentrum. Eine zweite Welle von Eingemeindungen 1973 rundete diese Entwicklung ab. Dass heute, aus einem Abstand von vierzig Jahren, die 1964 festgeschriebenen Beziehungen zwischen Landkreis und Stadt in einem durchaus ungünstigeren Lichte erscheinen, steht auf einem anderen Blatt!

Universitätsneubauten auf der "grünen Wiese" in Göttingens Norden

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